(openPR) BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen Anlageberater
Mit Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.04.2008 erreichten die von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger die vollständige Rückabwicklung ihrer Beteiligung am Falk-Fonds 76.
Die Anleger hatten auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Falk-Fonds 76 gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Landgericht Landshut verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von den Anlegern gezahlten Darlehensraten und ferner zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten – Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der Beteiligung am Falk-Fonds 76.
Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen aus, dass der Anlageberater eine eigene Prüfung, Gewichtung und Benennung der wesentlichen Risiken der Anlage schuldete und die objektgerechte Beratung nicht bereits mit der Prospektübergabe erfüllte. An die Beratungsleistung müssten die gleichen Qualitätsstandards angelegt werden, wie sie jede Bank leisten muss.
Das Gericht führte weiter aus, dass die Beratung nicht anlegergerecht war, da gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen der Berater nur Anlagen empfehlen darf, bei denen alle Risiken weitestgehend ausgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund sei es pflichtwidrig gewesen, den Anlegern eine Anlage am grauen Kapitalmarkt mit einem Totalverlustrisiko vorzustellen.
Durch die Entscheidung des LG Landshut werden die Rechte der Anleger in der Frage der anleger- und objektgerechten Beratung weiter gestärkt. Anlageberater, die ihre Kunden nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen an der Falk-Gruppe aufgeklärt haben, müssen daher weiter damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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