(openPR) Die im Bundesland Bayern angekündigte Bundesratsinitive zum Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wurde am 17. Juni 2008 beschlossen. Ebenfalls wird in diesem Zuge das immer wiederkehrende Thema über die Arzneimittelsicherheit durch den Versand von apothekenpflichtigen Produkten diskutiert.
Zu den Plänen der Bundesratsinitiative gegen den RX-Versandhandel und das geplante RX-Versandverbot der Länder Sachsen und Bayern nimmt apo-rot in diesen Tagen Stellung. Als eine der größten in Deutschland zugelassenen Versandapotheken hat apo-rot eine klare Forderung: Die Freigabe der Rezeptgebühren.
Ein kurzer Rückblick: Die Gesundheitsreform im Jahre 2004 hat deutlich gemacht, dass Apotheken handeln müssen. Vieles zahlt die Krankenkasse nicht mehr und so ist der Verbraucher gefordert, sich das günstigste apothekenpflichtige Medikament aus einem großen Angebot herauszusuchen. Die VersandApotheke apo-rot hat sich ein hohes Ziel gesetzt: Gesundheit darf kein Privileg sein. Hier wird bei Markenartikeln bis über die Hälfte gespart. Dies sollte auch bei Rezepten möglich sein, so die Forderung von apo-rot.
Ziel von apo-rot: freie Preisgestaltung der Rezeptgebühren JEDER Apotheke! Die Apotheke kann den Preis bei Rezeptgebühren bis zur Höchstgrenze selbst bestimmen.
FAZIT von apo-rot: Ein gesunder Wettbewerb, die Patienten werden finanziell entlastet! Dies ermöglicht eine Kostensenkung für alle Beteiligten. Die gesetzlichen Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform und die hier verankerten Zuzahlungen der Verbraucher könnten zeitnah reduziert werden.
Seit 2002 - dem Gründungsjahr des Hamburger Stammhauses Apotheke am Rothenbaum - setzt sich die apo-rot VersandApotheke dafür ein, dass der Kunde in dieser VersandApotheke und in den drei apo-rot Apotheken nur den kleinstmöglichen Preis bezahlt. Dies schließt jedoch keinesfalls die Sicherheit der gelieferten Medikamente aus, im Gegenteil: Sowohl bei dem mehrfach kontrollierten Versand als auch in den Filial-Apotheken von apo-rot findet der Verbraucher die bewährte Apothekenqualität vor. Die Entmündigung der Bürger, die durch das sich im Gespräch befindende Verbot des Medikamentenversands zu entwickeln scheint, wird von apo-rot als renommierte Apotheke nicht hingenommen.
Die Beratung und Abgabe durch seriöse VersandApotheken bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist weiterhin gewährleistet, tatkräftig wird die Aussage unterstützt, dass Medikamentenfälschungen und der Missbrauch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eingedämmt werden muss.
Es sollte Aufgabe der Bundesregierung sein, dem Medikamentenmissbrauch durch dubiose Anbieter aus dem In- und Ausland Einhalt zu gebieten. Durch Gesetze, verschärfte Kontrollen und ein aussagefähiges Prüfsiegel, das dem Kunden – sowohl bei Medikamentenbestellungen im Internet als auch bei deutschen Apotheken vor Ort – Sicherheit gewährleisten.
Die Verunsicherung der Kunden durch einseitige Negativmeldungen und
–propaganda wächst. Eine Entwicklung, die nicht wünschenswert ist. Tatsächlich unterliegen die seriösen VersandApotheken den gleichen behördlichen Kontrollen, wie jede andere Apotheke in Deutschland auch.
Jedes Arzneimittel – ob rezept- oder apothekenpflichtig – wird bei apo-rot von den gleichen Großhändlern bezogen, wie in den traditionellen Apotheken. Wie sollte sich hier also der Verbraucher nicht sicher sein, das richtige Medikament zu erhalten? Und warum sollte er mehr bezahlen als notwendig?
Aus einem kleinen Familienunternehmen ist mittlerweile ein großer Arbeitgeber geworden, über 450 Mitarbeiter bearbeiten und versenden täglich mehr als 4.500 Bestellungen. Mit Filialen in Hamburg und Apothekenpartnern in Deutschland hat apo-rot einen Erfolg, der sich auszahlt.
Informationsstand: 15. Juli 2008









