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Werbung durch Sachverständige – so geht’s

28.06.200815:00 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
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(openPR) Wer heute Dienstleistungen erfolgreich anbieten möchte, kommt ohne Werbung nicht mehr aus. Dies haben inzwischen auch die Sachverständigen und Experten aller Fachgebiete erkannt.

„Von Nichts kommt Nichts!“ Das wissen auch diejenigen, die Sachverständigenleistungen im Wettbewerb auf dem „Gutachtenmarkt“ erbringen wollen. Egal, ob Bausachverständiger, Immobilienexperte, Kfz-Sachverständiger oder Gutachter des Handwerks: wer sein Leistungsangebot nicht bekannt macht, wird kaum erfolgreich bestehen.

Seit die früheren Werbeverbote für Sachverständige gefallen sind und das Internet immer vielfältigere Möglichkeiten der Präsentation bietet, haben die Werbeaktivitäten von Gutachtern sprunghaft zugenommen. Gleichzeitig ist es zu einer großen Zahl von Gerichtsverfahren gekommen, in denen Sachverständige wegen Wettbewerbsverstößen in ihrer Werbung belangt worden sind. Das Internet wird heute von professionellen „Abmahnern“ systematisch nach verbotener Werbung im Sinne der §§ 3 und 5 UWG durch öffentlich bestellte und freie Sachverständige durchforstet. Die Rechtsnachteile und die wirtschaftlichen Folgen für ein Sachverständigenbüro können gravierend sein.

Ein heute erfolgreich am Markt agierendes Sachverständigen-Unternehmen muss sich also gründlich über die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Werbung informieren. Hier hilft eine Untersuchung von DataSV.info, der neuen Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen. Dort gibt es unter dem Titel „Sachverständige werben – aber richtig!“ eine umfassende, 50seitige Abhandlung, die den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Ende Mai 2008 vollständig berücksichtigt (Dok.-Nr. 04-05-0101). Der im Sachverständigenwesen seit vielen Jahren bekannte und als profunder Kenner der Materie ausgewiesene Autor Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge erläutert anhand zahlreicher Beispiele und Gerichtsurteile, was in der Werbung der Sachverständigen erlaubt und was verboten ist. Und viele konkrete Praxistipps dazu, wie der Sachverständige sich und sein Unternehmen bekannt machen kann, schaffen Sicherheit bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und helfen wirkungsvoll, unliebsame wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das Dokument steht unter www.DataSV.info/SV-Recht.html zu einem Vorzugspreis zum jederzeitigen Download zur Verfügung.

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DataSV.info, die Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, setzt die Dokumentenreihe zur Ablehnung von gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit mit einer weiteren wichtigen Untersuchung unter dem Titel „Ablehnung von Gerichtsgutachtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Gerichtspraxis und Rechtsprechungsübersicht (DokNr. 4-10-0321)“ fort. Dazu Peter-Andreas Kamphausen aus der DataSV-Redaktion: „Mit Entscheidungen über die Sachverständigenablehnung verdeutlichen die Gerichte wichtige Eckpfeiler des „V…
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