(openPR) Bundesverkehrsministerium genehmigt neues Verfahren
Ab dem 23. Januar 2003 können die Mindestabstände zwischen Flugzeugen im Endanflug auf den Flughafen Frankfurt reduziert werden. Ein von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH federführend entwickeltes Verfahren wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen genehmigt.
Mit diesem Verfahren wird eine höhere Kapazität für anfliegende Luftfahrzeuge in Spitzenzeiten geschaffen. Die Mindestabstände betragen derzeit drei Seemeilen (5,4 km), auf den letzten acht Kilometern vor der Landung 2,5 Seemeilen (4,5 km). Diese können dann jeweils um eine halbe Meile (ca. 900 m) auf zwei bzw. 2,5 Seemeilen (3,6 bzw. 4,5 km) verkürzt werden. Die Zulassung des Verfahrens basiert auf einer umfangreichen Sicherheitsbewertung nach neuesten europäischen Maßstäben. Darüber hinaus wurden auf Wunsch der Vereinigung Cockpit und in Absprache mit der Deutschen Lufthansa und dem Verband Deutscher Flugleiter die Verfahren für Durchstartmanöver (so genannte Fehlanflugverfahren) zur Erhöhung der Sicherheit ebenfalls verbessert.
Das Verfahren darf bei sehr schlechten Wetterbedingungen nicht angewendet werden und ist auch nur zulässig, wenn die Flugzeuge wechselweise auf der Nord- und auf der Südbahn landen. Aufgrund der höheren Anflugsequenz werden bei Anwendung der neuen Verfahren Abflüge nur über die Startbahn 18 West abgewickelt.
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