(openPR) Wieder erstaunt der schlampige Umgang mit personenbezogenen Daten, diesmal sogar bei Meldebehörden, die ja eigentlich besondere Sorgfalt walten lassen sollten.
Durch einen versehentlich veröffentlichten Standardzugang (Benutzname und Passwort) war es möglich, auf die Daten der Bürger von 15 Kommunen zuzugreifen (unbedingt lesen: Report München). Wie so oft weist auch hier der Hersteller der Software jede Schuld von sich, der "Faktor Mensch" sei ausschlaggebend gewesen. Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass oftmals Fehler in der Handhabung von Passwörtern durch die Anwender gemacht werden, sei es durch den unvorsichtigen Umgang mit Passwörtern oder die schlechte Gestaltung eines Passworts.
Im vorliegenden Fall - bei einer so kritischen Anwendung - sollte es jedoch schon im Design der Anwendung festgelegt werden, dass ein Initialpasswort, also ein vom Hersteller bzw. Administrator festgelegtes Passwort für (neue) Benutzer nur einmal verwendet werden kann und bei der ersten Anmeldung zwingend geändert werden muß - alles andere ist blauäugig.
Noch sicherer und dem Verwendungszweck einer solcher Software angemessener wäre der Einsatz alternativer Authentifizierungsverfahren, beispielsweise mittels Chipkarten.
Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal eindrücklich wie schlampig schon mit elementarsten Sicherheitsmaßnahmen umgegangen wird. Aus jahrelanger Erfahrung und im Austausch mit Seminarteilnehmern muß udis immer wieder feststellen. dass der unvorsichtige Umgang mit Passwörtern viel zu häufig vorkommt - mit unabsehbaren Konsequenzen. Nicht zuletzt deshalb ist die Handhabung und das Design guter Passwörter fester Bestandteil des udis-Workshops "Datenschutzpraxis - hautnah".










