Finger weg von Feuerwerk aus Polen und Tschechien
(openPR) Reisemitbringsel aus Osteuropa - ADAC: Einfuhr dieser Produkte ist verboten und auch strafbar
13.12.2002 - Feuerwerks- und Knallkörper für das große Sylvester-Spektakel kosten viel Geld. Für fast jedermann erschwinglich sind hingegen Knall- und Leucht-Produkte, die in osteuropäischen Ländern hergestellt werden. Von den in Polen und Tschechien angebotenen äußerst preisgünstigen Feuerwerks- und Knallkörpern sollte man allerdings die Finger lassen. Der ADAC verweist auf die großen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die von diesen Billig-Produkten ausgehen. Außerdem ist die Mitnahme von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern verboten und zudem strafbar.
Die pyrotechnischen Artikel aus Polen und Tschechien werden in der Regel keinen echten Sicherheitstests unterzogen, wie dies in Deutschland durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschieht. Damit fehlt ihnen auch ein entsprechendes international abgestimmtes Zulassungszeichen. Ist ein Testsiegel dennoch angebracht, muss damit gerechnet werden, dass es gefälscht ist.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Wird ein Reisender an der Grenze mit Feuerwerkskörpern erwischt, kommt es zu einem Strafverfahren, das eine Geldbuße und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Außerdem werden die Sylvester-Artikel ohne Ausnahme beschlagnahmt. Die Zollkontrollen an den Grenzen werden bis zum Jahresende verstärkt durchgeführt. Entgegenkommend zeigen sich die Zollbeamten nur bei Klein- und Kleinstfeuerwerken, die man vom 28. bis 31. Dezember mitführen darf, jedoch bei der Einfuhr anmelden muss.
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