EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal
(openPR) Ein EU-Führerschein aus Polen, Tschechien etc. ist in Deutschland als legal anzuerkennen, wenn dieser Führerschein nach einer in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde und wenn der Erwerber das Wohnsitzerfordernis eingehalten hat. Jeder Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis muss für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz ( zweiter Wohnsitz) im Ausstellerland nachweisen können. Die Ausstellung des Dokuments durch die ausländische Führerscheinbehörde gilt nach Ansicht des EuGH als Nachweis der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses. Ein Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) hat also generell die von einem anderen EU-Mitgliedstaat (Polen oder Tschechien etc.) ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anzuerkennen! Das gilt auch, wenn der andere Mitgliedstaat nicht dieselben Anforderungen an die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt.
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