(openPR) Ein Brand oder andere Gefährdung der Mitarbeiter in einem Betriebsgebäude treten schneller auf, als man denkt. Gut, wer dann alle nötigen Vorsorgemaßnahmen getroffen hat.
Bei einem schweren Brand oder einer Explosion müssen Ihre Mitarbeiter den Weg nach draußen auch blind finden. Vielleicht fällt der Strom aus, kein Licht brennt, die Flure sind verqualmt. Sorgen Sie dafür, dass Flucht- und Rettungswege ihrem Namen gerecht werden. In vielen Betrieben muss ein Plan erstellt werden.
Die neue, im Entwurfstadium vorgestellte DIN ISO-Norm soll international Einheitlichkeit gewährleisten. Nach § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung sind Sie als Unternehmer verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können.
Sobald es Lage, Ausdehnung und Art der Arbeitsstätte erfordern, müssen Sie einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen und an geeigneten Stellen auslegen oder aushängen.
Die neue Arbeitsstättenregel ASR 2.3 beinhaltet Informationen zur Gestaltung der „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne“.
Beachten Sie beim Einrichten von Fluchtwegen und Notausgängen auch das Bauordnungsrecht der Bundesländer. Es bestimmt über Faktoren wie maximale Länge, Breite und Ausgestaltung.
DIN-ISO 23601 bringt Vereinheitlichung
Über viele Jahre wurden Fluchtwegpläne in jedem Land nach unterschiedlichen Kriterien erstellt. Mit der DIN ISO 23601 soll diese Problematik voraussichtlich 2009 der Vergangenheit angehören. Die Norm ersetzt die DIN 4844 für Fluchtwegpläne, die zu Notausgängen weisen und den Standort von wichtigen Einrichtungen.
Vorgaben der neun DIN:
• Hintergrund des Plans weiß, Fluchtwege grün
• Maßstab mindestens 1:250
• Format mindestens DIN A3
• Angabe einer Legende
• Angabe des Standpunkts in blauer Farbe
Üben Sie mit Ihren Mitarbeitern in angemessenen Zeitabständen die Evakuierung. Machen Sie Ihre Mitarbeiter mit den Flucht- und Rettungswegen vertraut. Jeder sollte auf den Zustand der Wege achten und Mängel sofort melden. Und auch nicht gedankenlos Flucht- und Rettungswege blockieren. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsicherheit. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Den vollständigen Artikel und weitere Informationen zu Normen der Arbeitssicherheit finden Sie unter www.arbeitsschutz-aktuell.com. Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe Nr. 09/2008