(openPR) Abbau von Arbeitssicherheit, Zeitdruck, mangelhafte Umsetzung der Baustellenverordnung, mangelnde staatliche Aufsicht, bezahlen die Bauarbeiter mit Gesundheit und schlimmstenfalls mit ihrem Leben.
Todesursache Nr.1: Zeitdruck
Die Hauptgründe für das erhöhte Unfallrisiko unter dem das Baugewerbe steht sind aber der finanzielle Druck eine Rezession seit 1995 die immer noch anhält und der dadurch im wahrsten Sinne des Wortes entstehende mörderische Zeitdruck und die fehlende Lobby für die Bauarbeiter. Die Baustelle ist noch nicht angefangen, da steht der Fertigstellungstermin schon fest.
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Dies sind zum großen Teil auch öffentliche Bauherrn.
Dazu erarbeiten der Bauherr oder die von ihm Beauftragten konkrete Vorgaben für die Bauausführung. Hierzu zählen u. a. die Umsetzung und Weiterentwicklung der vorliegenden Planungen zu Ausschreibungs-unterlagen, die exakte Ermittlung des Leistungsumfangs für die Bauaufträge, die Planung von Zwischen- und Endterminen und die Einarbeitung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben in die Planungen. (Beispiel: Fertigstellungstermin unrealistisch vorgegeben, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, Koordinator nach Baustellenverordnung)
Kommt es auf der Baustelle zu einem schweren Unfall wird genau untersucht, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Wenn dann Versäumnisse nachgewiesen werden, könnte dies auch für den Bauherrn ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (wird aber nicht gemacht)
Arbeitgeber in der Kostenfalle
Große Konzerne oder auch Mittelständler arbeiten fast alle mit Sub-Unternehmer. Anhand der Ausschreibungsunterlagen wird ein günstiger Nachunternehmer gesucht. Je billiger, je besser. Diesen Preis setzt er ein und bietet an. Ist der Sub zu teuer bekommt der Generalunternehmer selbst den Auftrag nicht. Aber je billiger der Sub, desto schlechter der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mit jedem Sub vom Sub wird das Risiko für die Beschäftigten größer. Wer den Arbeitsschutz vernachlässigt, verschafft sich weitere finanzielle Vorteile. Deshalb ist eine effiziente Überwachung durch die Behörden notwendig, damit die Bedingungen für alle gleich sind, und nicht der Gute, der Verantwortung zeigt auch noch der Dumme ist.
Baustellen stillgelegt
Auf Großbaustellen in Düsseldorf, Carlstadt-Karrée und Breidenbacher Hof, wo es zu schweren Unfällen kam, legten Vertreter der Bezirksregierung (vormals Staatliches Amt für Arbeitsschutz) kurzerhand für 3,5 Tage die Baustelle still.
Das beweist Mut. Sofort wurden Einsprüche laut und es wurde von über-zogenen Maßnahmen gesprochen. Das ist aber die Sprache welche die Bauherrn und Bauarbeitgeber verstehen. Baustop. Geldstrafen beispielsweise von 4-6 tausend Euro für einen Toten und eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr schrecken niemand wirklich ab.
Staat zieht sich zurück
Die Ämter für Arbeitsschutz in NRW wurden aufgelöst und die Beamten der Bezirksregierung zugeordnet. Diese Fachleute, zum großen Teil erfahrene Bauingenieure, stehen auch immer wieder selbst zur Disposition. Sie sind längst nicht mehr in der Lage ausreichend zu kontrollieren und schon gar nicht imstande präventiv tätig zu sein.
Die aktivierende Beratung wurde erst letzte Woche eingestellt. Der Dreiklang von Information, Beratung und Überwachung gibt es somit nicht mehr. Die Beamten werden als Experten gerufen wenn es zu Unfällen mit schweren Verletzungen oder tödlichem Ausgang kommt. Einige haben das sinkende Schiff Arbeitsschutz bereits verlassen und sich längst was anderes gesucht. Noch werden die freien Stellen teilweise mit anderen Beamten aufgefüllt, welche aus einer Auffanggesellschaft kommen. Das ihnen der Arbeitsschutz den sie überwachen sollen völlig fremd ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Anzahl der Aufsichtsbeamten in NRW ging von 628 auf 477 zurück. 151 Beamte weniger.
„Durch die Konzentration und Modernisierung des Arbeitsschutzes bei den Bezirksregierungen werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes künftig schlagkräftiger durchgeführt. Durch diese Bündelung werden Aufgaben in Zukunft durch Spezialisierung wesentlich effizienter ausgeführt. Hierdurch werden auch die Unternehmen entlastet, ohne die Qualität des staatlichen Arbeitsschutzes zu mindern", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann CDU am 12.05.2006.
Diese Aussage ist vollkommen falsch.
Richtig ist: Der Arbeitgeber hat mit der Deregulierung des Arbeitsschutzes mehr Arbeit und mehr Verantwortung bekommen. Außerdem braucht er viel mehr Fachwissen um die Gefährdungsbeurteilungen die im Arbeitsschutz-gesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, in der BGR 500 usw. vorgeschrieben sind durchzuführen. Das er dazu auch nicht im Stande ist, ist an der Umsetzung ersichtlich. Er ist damit hoffnungslos überfordert. Meist wird sie nicht gemacht und wenn, nicht gelebt. Das Gesetz ist am 21. August 1996 in Kraft getreten.
Der Staat vernachlässigt hier seine gesetzlichen Überwachungspflichten und Beratungspflichten sehenden Auges steigender Unfallzahlen und macht sich mitschuldig.
“Unsere Verwaltungsreform in Nordrhein-Westfalen ist bürgernah, effizient und zukunftsfähig. Außerdem entlasten wir den Landeshaushalt. Damit kann die Landesregierung mehr Geld für Zukunftsinvestitionen wie Bildung ausgeben.” Das erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf am 13.06.08 in Düsseldorf zur Eröffnung einer wissenschaftlichen Tagung zur Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen.
Entlastung auf Kosten der Gesundheit der Bauarbeiter die dann über die Sozialkassen wieder refinanziert werden muss, soweit das möglich ist.
Prävention und Kontrollen müssen ausgeweitet statt abgebaut werden. Das kommt auch den seriösen Firmen zugute, die Aufträge an Dumpinglöhner verlieren, weil sie den Arbeitsschutz ernst nehmen, einkalkulieren und dann am Ende zu teuer sind.
Die Umsetzung des Arbeitsschutzrechts in den Betrieben zu überwachen ist staatliche Pflichtaufgabe und obliegt den Arbeitsschutzbehörden der Länder.
Mit dem § 21 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz hat die staatliche Arbeitsschutz-aufsicht auch die Aufgabe erhalten, den Arbeitgeber und den Betriebsrat zu beraten. Das bedeutet, dass sie zu einem umfassenden und vorbeugenden Gesundheitsschutz beitragen muss.
Daraus folgt für sie eine Art Doppelrolle als „Gewerbepolizei“ und als moderner unbürokratischer Dienstleister. Wie gesagt, die aktivierende Beratung wurde vergangene Woche eingestellt und die Kontrollen werden abgebaut.
Steigende Unfallzahlen in Sachsen
Die Zahl schwerer Arbeitsunfälle in Sachsen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; die Zahl der Arbeitsschutzkontrollen vor Ort indes stetig gesunken, diese Bilanz zieht die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag in Auswertung der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion zum Thema Arbeitsschutz
Im vergangenen Jahr waren 235 schwere Arbeitsunfälle in Sachsen zu verzeichnen; im Jahr zuvor waren es 196. Schwerpunkt von Arbeitsunfällen waren auch 2007 wieder Baustellen mit 108 schweren Unfällen (2006: 85). Die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle im Freistaat stagnierte in den vergangenen fünf Jahren um die Marke 19; 2007 waren es 16 (2006: 23). Häufigste Ursachen waren Abstürze und ein falscher Umgang mit Maschinen. All diese Zahlen beinhalten keine schweren Verkehrsunfälle in der Arbeitszeit und Wegeunfälle.
Unterdessen nahm die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen durch die Arbeitsschutz-behörden in den vergangenen Jahren stetig ab. Im vergangenen Jahr fanden 9.237 so genannte Dienstgeschäfte außerhalb von Betrieben statt, davon auf Baustellen 7.845. Im Jahr zuvor waren es 10.085, davon auf Baustellen 8.409. Sven Morlok, wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, kritisierte die personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden.
Die Zahl der Stellen in den sächsischen Arbeitsschutzbehörden ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken: 2007 waren es zusammengefasst 228,5 Vollzeitstellen, 2006 noch 234. Im Jahr 2003 wiesen die Stellenpläne noch 310 Vollzeitäquivalente aus, so der Politiker.
Die FDP-Fraktion im sächsischen Landtag stellte einen Antrag, der Landtag wird ersucht zu analysieren, welche Ursachen für den deutlichen Anstieg der Zahl schwerer Arbeitsunfälle in einigen Wirtschaftszweigen bzw. auf Baustellen verantwortlich waren.
Der Landtag möge beschließen, die Organisation des Arbeitsschutzes in Sachsen zu verbessern und die Zahl schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle nachhaltig zu senken.
Der Antrag Drucksache 4/ 12518 vom 09.06. wird am Donnerstag im Landtag behandelt.
Das Sterben geht unterdessen weiter.
Für Daniel S (33), kommt das alles zu spät. Bei Bauarbeiten in HOHENSTEIN-ERNSTTHAL an der A4 am ehemaligen Sachsenring waren am Mittwoch 11. Juni 08 fünf Mitarbeiter einer Tiefbaufirma aus Münchenbernsdorf damit beschäftigt, einen Entwässerungskanal für die neue Spur der A4 zu ziehen: Während ein Angestellter den Bagger bediente, verdichtete Daniel S. mit einer so genannten Stachelwalze das Erdreich am Boden des Kanals. Dann das schreckliche Unglück: Der Baggerfahrer setzte seinen Bagger einige Meter zurück - übersah dabei aber seinen Kollegen Der Mann wurde von der Baggerkette gegen die Stachelwalze gepresst. Hilflos mussten die Kollegen mit ansehen, wie das tonnenschwere Gefährt Daniel S. zerquetschte. Blutüberströmt brach er zusammen, so berichtet die Presse. Der gerufene Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen.
Wir gedenken dem verstorbenen Kollegen und drücken den Angehörigen unser herzlichstes Beileid und tiefstes Mitgefühl aus.
Irgendwann wird zu entscheiden sein, wer dieses Unglück verschuldet hat.
Haben diejenigen ein ruhiges Gewissen, die den Arbeitsschutz runterfahren?
















