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Es gibt doch Hitzefrei für Bauarbeiter

30.06.200800:52 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Es gibt doch Hitzefrei für Bauarbeiter
GeKo Gesundheitskollege, kümmert sich auf der Baustelle um Arbeitssicherheit und Gesundheitschutz
GeKo Gesundheitskollege, kümmert sich auf der Baustelle um Arbeitssicherheit und Gesundheitschutz

(openPR) Gefährdungsbeurteilung ist Vorschrift. Kontrollen gefordert.

Sind eigentlich Bauarbeiter der Hitze, der Sonne und dem Ozon schutzlos ausgeliefert?

Die Schlagzeilen in der Presse im Sommerloch suggerieren das: „Kein Hitzefrei für Bauarbeiter“ oder „Arbeitgeber lehnen Schönwettergeld ab“, heißt es da. Gern werden dann Fotos gemacht von schwitzenden Bauarbeitern die „Teer“ einbauen müssen.

Übrigens, Teer wird seit den 70er Jahren im Straßenbau nicht mehr verwendet, weil er als krebserregend gilt. Derzeit ist er nur noch als „Genussmittel“ in Zigaretten erlaubt. :-)

Sind Bauarbeiter der Hitze schutzlos ausgeliefert?

Schutzlos ist niemand! Auch Arbeitnehmer, die unter freiem Himmel arbeiten, haben selbstverständlich ihre Rechte. In Deutschland sind das rund 2,5 Millionen Beschäftigte, die überwiegend im Freien arbeiten.

Wer hat Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit?

Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens wie auch bei der Koordinierung der Bauausführung
verpflichtet. So ist das in der am 01.07.1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung verankert. Im Sommer muss der Bauherr Arbeitsausfälle aus witterungsbedingten Gründen (Regen, Hitze) einkalkulieren. Hat der Bauherr den Fertigstellungstermin so kurz festgelegt, dass der Termin nur mit Überstunden und Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz einzuhalten ist, kann ihm im Falle eines Unfalls, oder bei Gesundheitsschäden Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Das kann für ihn strafrechtliche Folgen haben.

Tiefensee`s Traum

Die Forderung von Verkehrsminister Tiefensee das auf Baustellen endlich den ganzen Tag gearbeitet werden muss, und nicht nur in einer Schicht, deutet daraufhin, dass die Bauarbeiter die Versäumnisse im Straßenbau der Regierung auf Kosten ihrer Gesundheit ausbügeln sollen. Gemeinsam mit den Ländern will er es schaffen, dass Bauaufträge nur noch an Firmen vergeben werden die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang arbeiten. Es stünden harte Verhandlungen mit den Baufirmen an, so Tiefensee in der BILD am SONNTAG.

Jahrelang ist zuwenig gemacht worden. Siebenhunderttausend Bauarbeiter wurden arbeitslos und jetzt wo der Staat durch sprudelnde Mineralölsteuer, hohe Kfz-Steuer und Mautgebühren die nochmals erhöht werden sollen angesichts des drohenden Verkehrskollaps nicht mehr weiter weiß, sollen die Bauarbeiter schuften bis zum Umfallen. Jeder 2. Bauarbeiter beendet sein Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig und endet meist in Hartz IV oder in einer nicht auskömmlichen Rente. Die, welche den Bau verlassen haben kommen nicht wieder und der berühmte Facharbeitermangel ist längst Realität. Überstunden zu Lasten der Gesundheit der noch Beschäftigten sind hier vorprogrammiert. Das der Staat das Arbeitszeitgesetz so gut wie nicht kontrolliert, ist verantwortungslos.

Arbeitgeberverantwortung

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Er kann seine Aufgaben delegieren, aber er bleibt verantwortlich für die Überwachung. Das bedeutet, er wählt die geeignete Person für die Aufgabe aus, sagt, wo es langgeht und überzeugt sich davon, ob seine Vorgaben eingehalten werden.

Übertragung auf Baustellenführungskräfte

Aufgaben und Kompetenzen müssen präzise festgelegt und abgegrenzt sein. Dies geschieht in Schriftform als Anlage zum Arbeitsvertrag. Diese Übertragung von Unternehmerpflichten unterschreiben alle Führungskräfte, auch der Polier.

Diese Unterschrift dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass er seinen Pflichten nachkommt und dass die Zuständigkeiten geregelt sind (Arbeitsorganisation). Seine Pflicht bleibt es aber, die Umsetzung zu kontrollieren. Verantwortlich ist jeder, der sich in einer Führungsposition mit Weisungsbefugnis befindet, und sei es auch nur für einen Mitarbeiter. Ob er unterschrieben hat oder nicht, geht aus seiner Position hervor: Nachzulesen ist es auch in der jeweiligen Stellenbeschreibung.

Poliere, Vorarbeiter und alle anderen Entscheidungsträger haben hier eine große Verantwortung. Bei extremen Temperaturen drauflosarbeiten bis nichts mehr geht, ist die schlechteste Möglichkeit. Muskelarbeit erzeugt im Körper zusätzliche Wärme.

Die Arbeit bei Hitze so zu gestalten, dass sie gesundheitsgerecht und wirtschaftlich ausgeführt werden kann, ist eine Herausforderung, die Entscheidungsträger lösen müssen. Das gehört zu ihren Aufgaben.

Unfallrisiko steigt

Laut einer Studie nimmt die geistige Leistungsfähigkeit bei einer Temperatur von 30 Grad bis zu 25 Prozent ab. Schraubt sich die Quecksilbersäule im Thermometer auf 35 Grad hoch, reduziert sich die Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit um bis zu 50 Prozent.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die er nach dem Arbeitsschutzgesetz durchführen muss, prüfen, welche Maßnahmen er gegen Gefährdungen durch hohe Lufttemperaturen (und auch Gefährdung durch Sonneneinstrahlung!) treffen muss.

Das heißt, er überprüft, welche Bedingungen auf die Gesundheit der Kollegen einwirken und in welcher Intensität.

Beispiel schwere körperliche Arbeit bei Handschachtung:

• Ist das eine Stunde, mehrere Stunden oder der ganze Tag?

• Wo wird die Arbeit ausgeführt, in der prallen Sonne oder im Schatten?

• Muss man auch noch mit heißen Materialien arbeiten wie Asphalt?

• Sind ältere, gesundheitlich angeschlagene Leute im Team oder sind alle fit?

Die Entscheidung, wie zu arbeiten ist, wann angefangen werden kann und auch wann aufgehört werden muss, trifft der Verantwortliche auf der Baustelle Er muss Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz treffen und Beschäftigte auf Baustellen über die Gefahren und über die Vorsorgemaßnahmen informieren (Unterweisung). Das ganze ist schriftlich festzuhalten.

Über die Notfallmaßnahmen informieren.

• Die Kollegen auffordern, sich gegenseitig zu überwachen, um die Zeichen und die Symptome eines Hitzschlags rechtzeitig zu erkennen.

• Möglichkeiten abklären, den Arbeitsbeginn möglichst weiter nach vorne zu verlegen.

• Bei großer Hitze keine Überstunden machen

• Keine Alleinarbeit anordnen.

• Weniger wichtige Arbeiten in eine kühlere Periode verschieben. Die mühsamen und schweren Arbeiten am frühen Morgen ausführen.

• Den Arbeitsrhythmus den Bedingungen anpassen, unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Kollegen.

• Individuelle Anstrengungen einschränken;

• ergonomische Prinzipien befolgen: mechanische Hilfsmittel, gute Verteilung der körperlichen Belastung unter den Kollegen. Arbeitsteilung, auch mal wechseln.

• Kurze Zusatzpausen gewähren an einem kühlen und schattigen Ort.

• Pausen von fünf bis zehn Minuten alle ein bis zwei Stunden vorsehen.

• Die Überwachung vertiefen, um frühzeitig die typischen Zeichen einer Beeinträchtigung durch Hitze zu erkennen

• Für frisches Wasser sorgen, oder andere alkoholfreie Getränke (Ziffer 5.1 des Anhangs der ArbStättV).

Kontrolle der Einhaltung: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die beschlossenen Maßnahmen in der betrieblichen Praxis auch angewendet werden. Um dies zu überwachen, muss er die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen. Dazu gehört es auch, dass er regelmäßig eine Betriebsbegehung durchführt (Paragraph 3, Arbeitsschutzgesetz).

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber sich durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt beraten lässt.

Der Betriebsrat: Verantwortlich in Sachen Arbeitsschutz

Es ist eine Kernaufgabe des Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) auch umgesetzt werden.

Auch die Beschäftigten sind aktiv einzubeziehen, sie können Vorschläge machen.

Sie können sich beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beschweren, wenn die Arbeitsbedingungen nicht menschengerecht gestaltet sind.

Falls diese Beschwerde nicht gehört wird, sieht das Gesetz vor, dass sich jeder an die Behörde wenden kann (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz).

Auch im Bundesrahmentarifvertrag der Bauwirtschaft (BRTV) der allgemeinverbindlich ist, sind Maßnahmen vorgesehen, die dem Gesundheitsschutz dienlich sind. So kann der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit oder Arbeitsausfall aus zwingenden Witterungsgründen mitbestimmen, und auch, ob Überstunden gemacht werden. Der Tarifvertrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit erlaubt einen völlig dynamischen Umgang mit der Arbeitszeit, die je nach betrieblichen Erfordernissen und der Situation auf den Baustellen angepasst werden kann. Hitzefrei ist schon heute möglich, sofern die Witterung dies erforderlich macht. Über den Bauzuschlag wird den Mitarbeitern am Bau das Witterungsrisiko im Sommer vergütet. Sie erhalten ganzjährig einen Zuschlag von 2,9 % auf ihren Bruttolohn. Das reicht dann für 63 Stunden, also knapp 8 Tage Arbeitsausfall außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit zu ersetzen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit witterungsbedingten Arbeitsausfall in einem zweiwöchigen Ausgleichzeitraum nachzuarbeiten.

Über die Fortsetzung, Einstellung oder Wiederaufnahme der Arbeit entscheidet der Arbeitgeber nach Beratung mit dem Betriebsrat, steht im Tarifvertrag. Es fehlt also keinesfalls an Möglichkeiten, zusammen mit dem Unternehmer die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Das erspart menschliches Leid sowie Kosten und trägt so auch zum Betriebserfolg bei.

Überwachung gefordert

Mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Baustellenverordnung muss die staatliche Gewerbeaufsicht für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen sorgen. Durch gezielte Baustellenrevisionen müssen sie die Einhaltung der relevanten Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer wie die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes überwachen.

Berufsgenossenschaft auch bei Gefahren durch Hitze gefordert

Neben den staatlichen Arbeitsschutzämtern stellen die Berufsgenossenschaften die wichtigsten außerbetrieblichen Institutionen des Arbeitsschutzes dar. Zwar ist der Unternehmer für alles verantwortlich ist, was zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaft hat ihn jedoch dabei zu überwachen und beraten.

Sie haben zudem den Auftrag bekommen für die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser so genannte "erweiterte Präventionsauftrag" bedeutet, dass die Unfallversicherungsträger für die Vorsorge aller Gesundheitsgefahren im Betrieb zuständig sind, Im Rahmen ihres Präventionsauftrages sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Überwachung und Beratung der Betriebe durch Aufsichtspersonen zu gewährleisten. Dazu verpflichtet sie das 1996 verabschiedete neue Sozialgesetzbuch VII.

Bauarbeiter sind also keinesfalls schutzlos. Vorraussetzung ist allerdings, dass dies auch überwacht wird. Das diese Überwachung zurzeit rückläufig ist, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz insgesamt, leugnen selbst Verantwortliche nicht.

Weitere Informationen können sie anfordern unter: E-Mail

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