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"Manche mögen's heiß! Manche nicht!"

17.08.202010:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Es ist Sommer und dieser macht seinem Namen alle Ehre. Es ist nämlich derzeit sehr heiß in Deutschland und zwingt so manch einen Berufstätigen in die Knie. Tagsüber wird geschwitzt und in der Nacht wird einem der Schlaf geraubt. Nicht wenige Arbeitnehmer denken deshalb auch unweigerlich an Hitzefrei. Einige fühlen sich hieran an ihre Schulzeit erinnert, doch auch im Büro kann es unter Umständen zu freien Tagen kommen.

Zunächst kann grundsätzlich der Arbeitgeber frei entscheiden.

Demgegenüber haben Angestellte aber auch das Recht, vom Arbeitgeber einen kühleren Raum zu verlangen oder eben im Zweifel freizubekommen. Bei einer SChwangerschaft oder beim Bestehen von Herz-Kreislauf-Problemen, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter hitzefrei bekommen. In allen anderen Fällen hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer vor Hitze geschützt werden, soweit dies nach der Tätigkeit möglich ist. Nach der Arbeitsstättenrichtlinie soll die Raumtemperatur im Büro grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. In Ausnahmefällen, zu denen Sommertage zählen, müssen Arbeitnehmer aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr hinnehmen. Der Arbeitgeber muss dann allerdings für entsprechende Abkühlungsmaßnahmen sorgen. Dies kann etwa durch das Öffnen von Fenstern, Anbringen von Oberlichtern oder Glaswänden erfolgen. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern mittlerweile Wasser im Büro zur Verfügung. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet - auch nicht bei extremer Hitze. Ferner besteht die Möglichkeit den Dress-Code zu lockern oder eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze. So können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend verlegt werden. Dies kann auch im Büro sinnvoll sein. Außerdem sollte es mehrere zusätzliche kurze Pausen geben, die in kühleren Bereichen verbracht werden.

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