(openPR) Landgericht Düsseldorf verurteilt Caviar Creator zum Schadensersatz, weil nicht ausreichend über Risiken beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien aufgeklärt worden war.
Mit Urteil vom 29. Mai 2008 verurteilte das Landgericht Düsseldorf den Aquakulturbetreiber Caviar Creator Inc. mit Sitz in Düsseldorf dazu, einer Anlegerin Schadensersatz in Höhe von ca. 36.000,- € wegen fehlerhafter Anlageberatung zu bezahlen (Az.: 3 O 198/07, noch nicht rechtskräftig).
Nach Informationen des sehr empfehlenswerten Anlegerportals www.graumarktinfo.de sei eine Anlegerin 2004 überrascht worden, als ein Telefonverkäufer des Unternehmens bei ihr angerufen habe und die Aktien von Caviar Creator zum Kauf empfahl. Der Anlegerin wurde dabei mitgeteilt, dass die Gewinnaussichten gut seien und Caviar Creator noch in diesem Jahr an die Börse gehen würde, woraufhin die Anlegerin Aktien des Unternehemens erwarb. Bis heute fand ein Börsengang von Caviar Creator jedoch nicht statt.
Der Emissionsprospekt wurde der Anlegerin jedoch erst nach Zeichnung der Aktien übersandt. Bei der Beweisaufnahme hat sich laut www.graumarktinfo.de heraus gestellt, dass die Risiken vorbörslicher Aktien kein Thema bei der telefonischen Beratung gewesen seien.
Das Urteil wurde zwar nicht von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten erstritten, zeigt jedoch, dass zumindestens in dem konkreten Einzelfall Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden konnten, in dem der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wurde.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Caviar Creator" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
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