(openPR) Muss ein pflegebedürftiger Mensch für einen bestimmten Zeitraum in ein Pflegeheim, so spricht man von einer Kurzzeitpflege. Der Pflegebedürftige befindet sich vorübergehend weder zu Hause noch in einer teilstationären Einrichtung, in der er betreut werden könnte. Bei der Kurzzeitpflege wird der zu Pflegende in einer vollstationären Einrichtung betreut und gepflegt.
Wann kann eine Kurzzeitpflege auftreten?
Eine Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt, also einer stationären Behandlung, eintreten, wenn beispielsweise die zukünftige Pflegeperson sich noch nicht auf die neue pflegende Situation eingestellt hat oder es noch zu behindertengerechten Umbaumaßnahmen kommt, damit die zu pflegende Person in ihren eigenen, gewohnten Räumen bleiben kann. Pflege erfordert Zeit und Kraft. Sollte die Pflegeperson plötzlich selber erkranken oder in Urlaub gehen, so kann es auch in solch einem Fall zu einer Kurzzeitpflege kommen.
>> Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im eJournal MEDIZIN ASPEKTE unter der URL
http://www.medizin-aspekte.de/08/06/medizin_forschung/pflegebeduerftigkeit_kurzzeitpflege.html
Weitere Artikel aus der Welt der Gesundheit und Medizin sowie kurze Expertenbeiträge in unserem Internet-TV-Kanal bietet die aktuelle Ausgabe des eMagazins MEDIZIN ASPEKTE, das kostenlos im Internet (s.u.) zu erreichen ist.









