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Compliance von Programmsystemen dank UIMCert-Prüfungen kein Problem

21.05.200809:34 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die UIMCert festigt ihre Position im Markt für Software Auditierungen gemäß IDW PS 880. Nachdem im vergangenen Jahr einige grundlegende Projekte realisiert wurden, zeigt sich, dass in diesem Jahr Auditierungen gemäß PS 880 auf deutliches Interesse im Markt stoßen und zu einem starken Umsatzträger werden.



Auditierungen gemäß dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW nach der Norm PS 880 dienen der Überprüfung der Qualität der Rechnungslegung und der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit von Programmsystemen nach der Handels- und Steuergesetzgebung. Die Prüfung nach dem genannten Standard bezieht sich vor allem auf folgende Ordnungsmäßigkeitsgebiete:
1. Rechnungslegung und Rechnungslegungsprozesse
2. Verarbeitungsfunktionen des Programmsystems
3. Sicherheitsanforderungen
4. Programmentwicklung und Wartung
5. Datenschutz
6. Dokumentation

Der Sinn einer Prüfung nach diesem Standard in den genannten Konformitätsgebieten ist darin zu sehen, dass eine Ordnungsmäßigkeitsbescheinigung gem. IDW PS 880 bei einer Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer eine Garantie dafür bietet, dass ein nach den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäßes Programm für das Rechnungswesen im Unternehmen eingesetzt wurde. Darüber hinaus ist es auch möglich, bestimmte Nebengebiete wie Archivierung, Dokumentenmanagement oder ähnliche gesetzesrelevante Gebiete nach dem Standard auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
Als ein Hauptproblem bei Prüfungen dieser Art erweist sich, dass in den meisten Fällen die Dokumentation den Anforderungen der Standards nicht voll genügt. Hier aber ist es genau wie bei anderen Gebieten, wie zum Beispiel IT-Sicherheit, Datenschutz oder ähnlichem so, dass die Norm klare Vorgaben macht, die zu erfüllen sind.

Nach den gemachten Erfahrungen sind Dokumentationen häufig besser als der erste Blick vermuten lässt: So ist bei vielen Dokumentationen der Geschlossenheitscharakter nicht vorhanden. Es ist vielmehr so, dass beträchtlicher Sachverstand erforderlich ist, um bei einer Prüfung die Dokumentationsfragmente zu einem konsistenten System zusammenzuführen.

Die UIMCert führt zum Thema der Prüfungen nach den IDW Standards – in Kooperation mit der UIM-College - Seminare durch, von denen das nächste am 18. September stattfindet. Thema: „Was bringen EDV-Prüfungen mittelständischen Mandanten?“ Spezialseminare zum Thema „Prüfungen nach dem IDW PS 880“ können angefragt werden.
Nähere Informationen hierzu wie auch zu anderen Gebieten der Auditierung unter www.UIMCert.de

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