(openPR) Auch bei Investmentsfonds greift die neue Abgeltungssteuer. Allerdings wird hier zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden. Fonds, welche die Erträge wieder anlegen, unterliegen zunächst nicht der Steuer. Erst wenn der Anleger die Fondsanteile abstößt und ihm somit über den Kursgewinn die Erträge aus dem Papier zufließen, greift der Fiskus zu. Somit wird die Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Bei ausschüttenden Fonds, welche die Erträge direkt im Geschäftsjahr an die Anleger auszahlen, unterliegen diese jedes Jahr bei der Ausschüttung der Abgeltungssteuer. Hinzu kommt auch hier die Besteuerung der Kursgewinne bei Veräußerung der Fondsanteile mit der 25%igen Abgeltungssteuer.
Um bei Veränderungen in der Anlagestrategie oder der Märkte nicht immer wieder durch Transaktionen Abgeltungssteuern auszulösen, müssen die Anlagekonzepte so gestaltet werden, dass innerhalb eines Konzepts steuerfrei reagiert werden kann.
Dachfonds sind daher eine der wichtigsten Anlageformen für die steueroptimierte Anlage. Denn innerhalb eines aktiv verwalteten Dachfonds kann das Management jederzeit Fonds kaufen und verkaufen ohne auf Fondsebene Steuern auszulösen.
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