(openPR) Der Vermieterverein hat in einer internen Statistik festgestellt, dass kommunale Wohngebäude und kommunale Bürogebäude zu 90% keinerlei Wärmedämmung besitzen, falls sie älter als 10 Jahre sind. Die oftmals von den Behörden und gerade vom Umweltministerium verlangten Wärmedämmungsanforderungen soll anscheinend nur private Vermieter treffen. Die Behörden selbst haben in älteren Gebäuden bis heute kaum Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt. Auch in Häusern im Eigentum der Stadt München gibt es in 75% der Immobilien kaum Wärmedämmungen oder Energieeinsparende Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Energieverringerung beitragen. Der Staat selbst geht also mit schlechtem Beispiel voran, obwohl die Wärmedämmung sich in kürzester Zeit gerade bei Wohnungen, bei denen der Staat sogar die Miete dem Mieter erstatten muss, auszahlen würde. Der Vermieterverein e. V. Deutschland befürwortet deshalb eine Verpflichtung einzuführen, auch bei kommunalen Wohnungen und Betriebsgebäuden Wärmedämmmaßnahmen zu kontrollieren und hierfür Nachweisregelungen zu treffen. Denn Privatvermieter weisen auf Grund des schlechten Beispiels dem kommunalen Vermieter immer wieder auf diese Situation hin. Nähere Informationen hierzu können über die Pressestelle des Vermietervereins unter der angegebenen Adresse bezogen werden.








