(openPR) Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH weist darauf hin, dass selbständige Buchhalter meist über keine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Dies liegt oft daran, dass man sich meist über die Risiken nicht im Klaren ist. So leistet die Betriebshaftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden, die Dritten durch die berufliche Tätigkeit des selbständigen Buchhalters entstehen. Diese könnten beispielsweise sein:
• Auf Grund eines Verstoßes gegen die Räum- und Streupflichten verletzt sich ein Passant auf einem winterlich, ungeräumten Gehweg.
• Ein technischer Defekt an der EDV-Anlage verursacht in einem gemieteten Objekt einen Zimmerbrand. Der Vermieter nimmt den Verursacher des Feuers in die Verantwortung.
• Beim Besuch vor Ort beim Kunden beschädigt der Versicherungsnehmer aus Ungeschicklichkeit das Eigentum seines Auftraggebers.
• In eine vom Versicherungsnehmer versendete berufliche Email hat sich ein Schadprogramm (Virus) eingeschlichen. Dieses Programm verursacht beim Empfänger der Email einen Schaden, den der Kunde reklamiert.
Ein weiterer sehr großer Vorteil einer solchen Versicherung besteht darin, dass im Schadensfall die Versicherung kostenfrei prüft, ob die Forderungen berechtigt sind. Ggf. wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab, ohne dass dadurch Kosten für den selbständigen Buchhalter entstehen. Dies stellt sozusagen eine Art kostenlose „Rechtsschutzversicherung“ für diesen speziellen Fachbereich dar.
Auf Grund einer Rahmenvereinbarung zwischen BVM und einer namhaften deutschen Versicherungsgesellschaft besteht für BVM-Büros die Möglichkeit, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu stark vergünstigten Konditionen abzuschließen.






