(openPR) In der 92. Folge des Computerclub2 Podcast und diversen Veröffentlichungen in Zeitschriften und Internet wird von Farblaserdruckern berichtet, die mittels für das menschliche Auge unsichtbaren Farbcodes verschiedene Informationen wie Seriennummer, Druckdatum also eigentlich vertrauliche Daten ausgeben. Als Datenschützer vertreten wir beispielsweise IT-Händler, die solche Geräte vertreiben. Um hier eine Klarstellung zu erzielen, haben wir Druckerhersteller um Ihre Stellungnahme gebeten, die auf den Internetseiten der Electronic Frontier Foundation unter: w2.eff .org/Privacy/printers/docucolor/ aufgeführt sind.
Grund der Markierungen sind, laut einer uns zugesandten Stellungnahme Hewlett-Packards unter anderem, die Bemühungen, das Fälschen von Banknoten und Dokumenten zu verhindern.
Wir stimmen dem zu meinen aber, dass diese Codes auch für andere Zwecke verwendet werden könnten. In Verbindung mit einer Produktregistrierung, kann ein Hersteller die Daten des Käufers zur weiteren Verwendung beispielsweisem an Behörden weitergeben.
Bis zum heutigen Tage haben uns zwei Stellungnahmen zu dem Thema erreicht, die uns zeigen, dass der Datenschutz von einigen Unternehmen tatsächlich doch sehr ernst genommen wird. In ausführlichen Stellungnahmen hat die Firma XEROX umfassend zu dem Problem der Printcodes aufgeklärt. Die Firma Hewlett-Packard, hat auf Ihre umfangreichen Datenschutz Anstrengungen verwiesen, die auf Ihren Internetseite nachzulesen sind. Wir danken beiden Herstellern an dieser Stelle für die schnelle und umfassende Aufklärung und begrüßen diese offene Informationspolitik gegenüber dem Datenschutz und damit letztendlich dem Verbraucher.
Geklärt werden muss trotzdem der rechtliche Status zum Einsatz von Printcodes durch den Gesetzgeber, um den Herstellern von Druckern zum Einsatz eindeutige Richtlinien zu geben, wenn die existierenden Datenschutzgesetzte dafür nicht ausreichend sein sollten.
EU-Kommissar Franco Frattini hat in einer Anfrage geantwortet:“In dem Maße, in dem Einzelpersonen durch Ausdrucke oder Fotokopien, die mit bestimmten Geräten angefertigt wurden, identifiziert werden können, führt eine solche Entwicklung zur Verletzung grundlegender Menschenrechte, und zwar der Rechte auf Privatsphäre und auf Privatleben. Es könnte auch das Recht auf den Schutz persönlicher Daten verletzen."








