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Unzulässige Belästigung per E-Mail

Bild: Unzulässige Belästigung per E-Mail

(openPR) P4M ernennt den Betreiber der Seite nachbarschaft24.net zum
„Schwarzen Schaf“ des Monats März

München, 31. März 2008. Unlautere Wettbewerbsmethoden, mit denen die Firma netsolution FZE, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net, auf Kundenfang geht, veranlassten die InternetAgenten von P4M, dem Unternehmen mit Sitz im fernen Dubai den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März zu verleihen.



Mit einer einfachen, jedoch sehr effektiven Masche lockt die Firma netsolution FZE mit Sitz im fernen Dubai Internetnutzer auf ihre Seite nachbarschaft24.net. Nach kostenpflichtiger Registrierung haben Nutzer dort die Möglichkeit, andere registrierte Mitglieder aus ihrer Nachbarschaft näher kennen zu lernen. Dass bei der Registrierung ein Vertrag mit zweijähriger Mindestlaufzeit und monatlichen Nutzungsgebühren in Höhe von neun Euro abgeschlossen wird, geht durchaus aus der Startseite und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Auch die gesetzliche Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen gemäß § 312 des BGB wird nicht umgangen. Soweit geschieht noch keine Rechtsverletzung.
Aber: Das „unlautere“ Wettbewerbsverhalten der Betreiberfirma zeigt sich in ihren Werbemaßnahmen. Wie P4M von mehreren Verbrauchern gemeldet wurde, verschickt das Support-Team der Website an Internetuser E-Mails mit personalisierten Links. Gelockt werden die ahnungslosen Verbraucher mit Nachrichten, die angeblich jemand aus ihrer Nachbarschaft auf der Seite nachbarschaft24.net für sie hinterlassen habe. Neugierige User, die den Link in der E-Mail anklicken, gelangen auf die Startseite der Website, auf der bereits ihre Kontaktdaten in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen wurden. Unerfahrene Nutzer haben so nach nur zwei Klicks bereits einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Die in der Köder-E-Mail angekündigte Nachricht existiert laut den betroffenen Usern jedoch gar nicht. Stattdessen flattern den Nutzern Rechnungen ins Haus. Bei Nicht-Zahlung und Kündigungen erhalten sie außerdem überzogene Forderungen eines Inkassounternehmens.

„Mehrmalige Versuche unsererseits, mit der Firma Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären, blieben leider erfolglos“, sagt Hubert Neuner, einer der beiden P4M-Geschäftsführer. „Wir raten Internetusern, derartige E-Mails erst gar nicht zu öffnen, sondern sie gleich zu löschen, da es sich in den meisten Fällen um unseriöse Spam-E-Mails handelt.“

Haben Nutzer die E-Mail trotzdem geöffnet und den Link angeklickt, können sie sich jedoch wehren, da es sich bei dem Erhalt derartiger E-Mails um eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7, Abs. 2, Nr. 3 UWG und somit um eine unlautere Wettbewerbshandlung handelt, sofern der Nutzer vorher in keinerlei geschäftlicher Beziehung zu dem Unternehmen stand.

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die InternetAgenten von P4M im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen die P4M-InternetAgenten monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt P4M aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

Verbraucher und Unternehmen können P4M ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse E-Mail schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.

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