(openPR) Über das Vermögen der EECH European Energy Consult Holding AG ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Betroffen von der Insolvenz sind Anleger, die die Anleihe Solar und die Anleihe Frankreich gezeichnet haben. Nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Anleger Forderungen gegen die Gesellschaft nur noch in dem Insolvenzverfahren geltend machen.
Die European Energy Consult Holding hat Anlegern eine festverzinsliche Anleihe, Euro Anleihe Solar, zu 8,25 % Zinsen p. a. angeboten. Außerdem hat die European Energy Consult Holding Anlegern die Anleihe Frankreich zum Zinssatz von 8,15 % jährlich offeriert. Die EECH AG warb dabei mit Festzinsen pro Jahr in dieser Höhe. Damit kann bei einem unerfahrenen Anleger der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine sichere Anlage mit einem garantierten Zins handelt. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Unternehmensanleihe bzw. Inhaberschuldverschreibung mit hohen Risiken bis hin zum Totalverlust.
Weiterhin wurde von der EECH Group, die mit der EECH European Energy Consult Holding AG nicht identisch ist, eine Anleihe Art Estate emittiert. Die EECH Group hält Anleger bezüglich Zinszahlungen für die Kunstanleihe Art Estate ebenfalls weiterhin hin. Nun wurde angekündigt, dass Zahlungen vermutlich erst im Juni geleistet werden können. Ob und welche Auswirkungen sich durch die Insolvenz der European Energy Consult Holding auf die EECH Group ergeben, ist offen.
Außerdem sind ja seitens der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Verantwortliche der EECH wegen Verdacht auf Betrug bzw. Untreue anhängig. Im Hinblick auf die Insolvenz ist daher die Prüfung, ob sich auch gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche darstellen lassen, umso wichtiger. Denn bei einer Verantwortlichkeit von Personen können diese unabhängig von dem Insolvenzverfahren persönlich auf Schadensersatz in Haftung genommen werden.







