(openPR) Arbeitsmedizinische Vorsorge / Physikalische Einwirkungen – Umsetzung von neuen VerordnungenNachdem in der Vergangenheit das Augenmerk des Arbeitsschutzes und somit auch der Arbeitsmedizin über Jahre auf die chemischen und biologischen Einwirkungen fokussiert war, treten nun die physikalischen Einwirkungen zunehmend und zu recht in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Vibrationen, Lärm, elektromagnetische Felder („Elektro-Smog“) und die unter Abkürzung MSE wiederentdeckten Muskel- und Skeletterkrankungen erregen das allgemeine und das Fachinteresse in den Medien, in der Politik und natürlich auch in der Arbeitsmedizin. Mit den Richtlinien der Europäischen Union zu den sog. „Physikalischen Agenzien“
16. Einzel-RL: Physikalische Einwirkungen (Vibrationen) - (2002/44/EG)
17. Einzel-RL: Physikalische Einwirkungen (Lärm) - (2003/10/EG)
18. Einzel-RL: Physikalische Einwirkungen (Elektromagnetische Felder) - (2004/40/EG)
19. Einzel-RL: Physikalische Einwirkungen (Künstliche Optische Strahlung) - (2006/25/EG)
steht ein Paket von Regelungen an, das derzeit in natio-nales Recht umzusetzen ist. Die Frist zur Umsetzung nennt spätestens das Jahr 2008. Während Lärm und Vibrationen bereits in nationales Recht umgesetzt wor-den sind, laufen die Arbeiten an den beiden anderen Verordnungen. Vielfach wird der Eindruck vermittelt, diese Art der Gefährdung sei erst durch die EU-Richtlinien neu entdeckt worden. Ein Blick in die arbeitsmedizinischen Lehrbü-cher unserer Väter und Großväter zeigt, dass gerade die klassischen mechanischen und sonstigen physikalischen Einwirkungen schon immer Gegenstand arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und präventiven Handelns waren.












