(openPR) Entgegen den Forderungen des fzs (Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften) und der Juso-Hochschulgruppen lehnt der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) einen gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten und die Begrenzung der Praktikumsdauer auf drei Monate ab! Staatliche Regulierung ist trotz der beachtenswerten Studien zur Situation von Praktikanten genau der falsche Weg.
„Eine Praktikumsstelle anzunehmen bleibt nach wie vor die Entscheidung des Einzelnen und ist der Mehrwert für die Studierenden entsprechend hoch, kann auch die Entscheidung für ein unbezahltes Praktikum die richtige sein“, so Daniel George, Bundesvorsitzender des LHG. „Die durch die Inifes- Studie angesprochene Schieflage wäre eher ein Grund, sich über die verfehlte Steuer- und Arbeitsmarktpolitik der großen Koalition Gedanken zu machen.“
Mindestlöhne und andere restriktive Begrenzungen würden somit lediglich zu einer Verengung des Angebotes und keinesfalls zu einer Verbesserung der Situation für Berufseinsteiger führen. „Gerade angehende Akademiker hätten es dann noch schwerer schon während des Studiums durch Praktika Netzwerke aufzubauen und Praxiserfahrung zu sammeln“, erläutert Johannes Knewitz, Vorstandsmitglied im LHG-Bundesvorstand.
Dass die Forderung nach staatlicher Regulierung für Praktika aus der sozialistischen Jugend kontraproduktiv ist, hat indes sogar Arbeitsminister Scholz erkannt und möchte lediglich schriftliche Verträge zwischen Praktikanten und Arbeitgebern vorschreiben. „Möglicherweise hat Herr Scholz im Gegensatz zu den staatssozialistischen Kräften bei SPD und Grünen begriffen, dass Politik und Verwaltung zunächst mal vor ihrer eigenen Tür kehren müssen, bevor die Schuld an der Misere den „bösen Unternehmen“ zugeschoben wird. Vor allem in staatlichen Institutionen wie Ministerien sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen, z.B. in den Goethe-Instituten oder den Zentralen für Politische Bildung, wird in aller Regel nicht einmal das Mittagessen in der Kantine bezahlt“, konstatiert George abschließend.















