(openPR) Aalen, 28.2.2008: In den vergangenen Wochen wurde in der Presse gemeldet, dass Laserpointer vermehrt in Fußballstadien von Fans verwendet werden, um gegnerische Spieler zu blenden oder abzulenken. Berühmtes Beispiel: Das Länderspiel Deutschland gegen Österreich am 7. Februar. Dass das Blenden mit Laserpointern nicht nur unsportlich ist oder als dummer Streich betrachtet werden sollte, zeigt das Ergebnis einer Diplomarbeit, die an der Hochschule Aalen im Studiengang Augenoptik und Hörakustik angefertigt wurde: Laserpointer neuester Bauart können in kürzester Zeit die Augen schädigen.
Diplom-Ingenieurin Veronika Obst hat einen grünen Laserpointer mit einer hohen Ausgangsleistung von 60 Milliwatt untersucht, den sie bei einem eBay-Händler im Ausland gekauft hatte. Zum Vergleich: In Deutschland zugelassene Laserpointer dürfen ein Milliwatt nicht überschreiten.
Wie gefährlich ein solches Internet-Schnäppchen werden kann, zeigen die Ergebnisse der Untersuchung: Schon bei einer Einwirkungszeit von nur 0,1 Sekunden werden die zulässigen Grenzwerte aus der Lasersicherheitsnorm DIN EN 60825-1 bei einem Betrachtungsabstand von zehn Metern um das fünfzehnfache überschritten. Bei einem Abstand von einem Meter ergibt sich eine 180-fache Überschreitung des Grenzwertes. Erst ab Entfernungen über 43 Metern ist bei kurzer Einwirkungszeit das Auge sicher. Für längere Einwirkungen über zehn Sekunden beträgt der Sicherheitsabstand 78 Meter. Werden diese Sicherheitsabstände unterschritten, wird die Netzhaut überhitzt, was in der Regel zu einer irreversiblen Zerstörung führt. „Man ist dann auf diesem Punkt für den Rest des Lebens blind“, erklärt Obst.
„Auf dem Fußballfeld kann mit einem solchen Laserpointer ein Spieler somit nicht nur geblendet, sondern ernsthaft geschädigt werden, wenn diese Abstände unterschritten werden“, betont Professor Dr. Jürgen Nolting, der die Diplomarbeit von Veronika Obst betreut hat. Der beschriebene Laserpointer in Laienhänden könne auch in vielen anderen Situationen als Blendwaffe eingesetzt werden. „Daher sollte die Einfuhr nach und der Vertrieb in Deutschland wirksam unterbunden werden“, fordert der Studiendekan Augenoptik und Hörakustik.
Für den vorgesehenen Einsatz als leuchtender Zeigestab im Vortragssaal genügen um einiges geringere Leistungen. Jürgen Nolting ergänzt abschließend: „Für grünes Licht ist das Auge wesentlich empfindlicher, sodass grüne Laserpointer auch bei kleiner Leistung einen viel helleren Lichtpunkt erzeugen als die bekannten roten Laserpointer. Es besteht also gar keine Veranlassung, derart hohe Leistungen einzusetzen, wie sie der untersuchte Laserpointer abstrahlt.“










