(openPR) Aus erster Hand konnten die Zuhörer in Anwesenheit auch hoher Vertreter verschiedener Frankfurter Generalkonsulate die aktuelle Entwicklung des Immigrationsrechts in Deutschland, USA und der Schweiz erfahren. Dabei wurde deutlich, dass die amerikanische und schweizer Immigrationspolitik besonders auf den Zuzug gut ausgebildeter Menschen aus anderen Ländern bedacht ist. Die Brisanz des Themas stellte die Präsidentin der Steuben-Schurz-Gesellschaft, Dr. Gräfin zu Solms-Wildenfels, in ihrer Begrüßung heraus, wonach laut EU-Statistik 85% der Einwanderer nach Deutschland zu den Niedrigqualifizierten, während in den USA der gleiche Prozentsatz zu den Hochqualifizierten gehörten.
Die Erläuterungen des Schweizer Generalkonsuls Julius F. Anderegg und des amerikanischen Vizekonsuls beim US-Generalkonsulat Mike Fitzpatrick gaben einen Überblick über die entsprechenden Regelungen. So sorgten die USA über die Greencard- und Lotterieverfahren dafür, dass der Zuzug einzelner Nationalitäten nicht überproportional verlaufe. Vizekonsul Mike Fitzpatrick ließ auch wissen, dass die meist gut ausgebildeten deutschen Antragsteller immer gute Chancen hätten, unter den rund einhundert Tausend jährlichen ”Winners” zu sein, die in die USA einreisen könnten. Am Ende formalisierter und strenger aber klarer Einreisemodelle, dauere es etwa fünf Jahre, um vom legalen Inhaber einer Green Card zum US-Bürger zu werden.
Generalkonsul Anderegg entgegnete dem augenblicklich wieder verstärkten Vorurteil, dass für Einwanderer in die Schweiz vor allem die Niedrigsteuern an erster Stelle ständen. Vielmehr ständen vorteilhafte Arbeitsbedingungen, geringe Regulierung, flache Hierarchien als Kriterien für die Entscheidung, die Schweiz als Einwanderungsland zu wählen, im Vordergrund.
In seinem einleitenden Vortrag über die von der EU angestoßene Reform des deutschen Einwanderungsrechts seit August 2007 gab der Fachanwalt der Frankfurter bb-Sozietät Dr. Mike Rinker Beipiele, wie inzwischen der Zuzug erschwert werde, sich etwa über Schein- oder Zwangsehe das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erzwingen. Erleichterungen hingegen würden die neuen Regelungen für Hochqualifizierte bieten, etwa aus Forschung und Wirtschaft. Gutes Integrationsbemühen von seiten des Einwanderers könne den Zeitpunkt der Gewährung der deutschen Staatsbürgerschaft von acht auf sieben Jahre verkürzen. Dies spiegele das verstärkte deutsche Bemühen entsprechend dem Prinzip wider, Integration zu fordern und zu fördern (scha).











