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Kraftfahrtversicherung - Die "Doppelkarte" wird abgelöst

Bild: Kraftfahrtversicherung - Die "Doppelkarte" wird abgelöst
Werner Moehrke
Werner Moehrke

(openPR) Eine Ära geht zu Ende: Die so genannte "Doppelkarte", als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen, erhält einen Nachfolger. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Ab dem 01. März 2008 werden zukünftig alle relevanten Daten zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen auf elektronischem Weg übermittelt.

Für Kunden bedeutet das folgendes Prozedere: Er erhält vom Versicherer bzw. vom Versicherungsvermittler eine Versicherungsbestätigungsnummer (= VB-Nummer), die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht (zum Beispiel "H7FX5A3").

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs nennt der Kunde lediglich seine VB-Nummer. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann damit online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Allerdings kann es vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 01. März 2008 noch mit der Versicherungsbestätigung aus Papier arbeitet. Daher werden viele Versicherer als Übergangslösung die neue VB-Nummer in die bisherige "Doppelkarte" eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsstelle bereits elektronisch, dient die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer.

Langfristig soll zukünftig das komplette Verfahren der Fahrzeugzulassung online abgewickelt werden können. Geplant ist, dass der Kfz-Halter die VB-Nummer von seinem Versicherer bzw. Versicherungsvermittler per SMS oder direkt auf das Handy, per E-Mail oder auf dem Postweg erhält. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Zulassung komplett online über die entsprechenden Plattformen der Zulassungsbehörden vorzunehmen.

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