(openPR) Berlin, 16.02.2008. Ein Anleger der Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH konnte in einem Prozess vor dem LG Stuttgart einen vorteilhaften Vergleich mit der Kapitalanlagefirma schließen: die Analysis-Finanz GmbH zahlt dem Anleger einen Teil seiner Einlage zurück und erläßt ihm den Rest. Die riskante atypisch stille Beteiligung gilt damit als beendet.
Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs-GmbH war nach eigenen Angaben bis 2005 um die Aufnahme neuer stiller Gesellschafter bemüht, um insgesamt 15,3 Millionen Euro einzuwerben. Dieser Betrag sollte, wie so oft bei Anbietern stiller Beteiligungen, entweder in Raten oder als Einmalzahlung fließen. Mit der Vermittlung war unter anderem die Firma TERRANOVA GmbH & Vertriebs Co. KG mit Sitz in 85570 Markt Schwaben beauftragt, die auch den Kläger des Stuttgarter Verfahrens zu einer Beteiligung von über 37.000,00 Euro überredete.
Die Analysis-Finanz GmbH ist 1997 gegründet worden und verwendete in dem in Stuttgart verhandelten Fall einen Emissionsprospekt aus dem Jahre 2001, dessen Inhalt auch für den Berliner Anwalt des Anlegers ungewöhnlich dürftig ist. „Der Prospekt enthält keine nachvollziehbare Investitionsplanung und ist in sich widersprüchlich. Die Anwälte der Analysis Finanz haben im Prozeß auch eingestanden, das der Prospekt nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurde.“ So ist im Prospekt anfänglich von einer Mittelverwendungskontrolle und einem Beirat die Rede. Tatsächlich ist eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle jedoch im Vertragswerk des Prospektes nicht aufgeführt. Auch ist noch im Jahre 2005 dem Anleger ein Prospekt überreicht worden, der ihm eine Verrentung des Endguthabens in Aussicht stellte – derartige Verrentungsmodelle sind allerdings nach Meinung der Finanzaufsicht seit 1998 erlaubnispflichtige Bankgeschäfte.
Atypische Beteiligungsmodelle wie das der Analysis-Finanz GmbH sind riskant für Anleger. Sie agieren meist ohne jede Kontrollmöglicheit durch den Anleger als „Black Box“ mit kaum definierten Anlagekriterien, wie im Falle der Analysis Finanz GmbH. Derartige Modelle sind echte unternehmerische Beteiligungen ohne jedweden Einlagenschutz. Hauptargument der Verkäufer ist dabei die Möglichkeit, durch Zuweisung von Verlusten der Anlagegesellschaften Steuern sparen zu können. Dabei wird oft übersehen, das die Verluste tatsächlich entstehen und die Gesellschaften defizitär arbeiten müssen, damit die Anleger Steuervorteile erzielen können. Sollte tatsächlich von der Gesellschaft Gewinn gemacht werden, zahlen die Anleger dagegen hierauf Steuern.
Häufiger ist allerdings, das die Anlagegesellschaft die Verluste nicht wieder einfährt, sondern Insolvenz anmeldet. Die Beispiele hierfür sind vielfältig, z.B. die Real Direkt AG, die Würzburger Euro Gruppe oder die Göttinger Gruppe. In diesem Fall ist das eingelegte Geld meist vollständig verloren, der Insolvenzverwalter will oft sogar noch weitere Zahlungen.
Der Kläger des Stuttgarter Verfahrens kommt dagegen mit einem blauen Auge davon. Zwar verliert er den Großteil des bisher gezahlten Geldes und erhält nur eine geringe Zahlung zurück. Aber die weitere Einzahlungspflicht entfällt, immerhin wären noch Raten für 18 Jahre zu zahlen gewesen.
„Jedem Anleger einer solchen atypischen stillen Beteiligung kann nur empfohlen werden, eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Oft gibt es Formfehler oder Anhaltspunkte für eine Falschberatung, die einen Ausstieg aus dem riskanten Engagement ermöglichen“, meint Röhlke.




