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Bewertung von Immobilien

16.02.200816:46 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Bewertung von Immobilien

(openPR) Aus Gründen der „Steuergerechtigkeit“:
Fiskus greift jetzt Immobilien-Erben tiefer in die Tasche.
Lassen Sie Ihre Immobilie selbst bewerten, bevor es das Finanzamt tut – Gestaltungsmöglichkeiten intelligent ausschöpfen.

Karlsruhe. Bisher ist im Erbfall die Erbschaftssteuer nach einem gesonderten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz berechnet worden. Dadurch wurde Immobilienvermögen wesentlich weniger belastet als Bar- oder Kapitalvermögen. Das Immobilienvermögen galt wegen seiner langfristigen Anlagehorizonte als volkswirtschaftlich erwünschte, stabilisierende Anlageform.



Der Gesetzgeber musste diese „Ungleichbehandlung“ abstellen. Zukünftig wird die Erbschaftssteuer aus dem Verkehrswert der Immobilie berechnet. Das führt zwangsläufig dazu, dass so mancher Steuerpflichtige, der ein hochwertiges Ein- oder Mehrfamilienhaus oder mehrere Eigentumswohnungen erbt, die Freibeträge schneller überschreitet und von der Erbschaftssteuer erfasst wird.

Sind gewerbliche Immobilien betroffen, so kann der Firma Kapital entzogen werden, das betrieblich notwendig ist - mitunter kann dadurch die Firma ins Schlingern geraten.
Dr. Elmar Janssen, Geschäftsführer des Rings deutscher Gutachter, sagt dazu: „Im europäischen Vergleich haben die deutschen Haushalte eine der geringsten Eigentumsquoten von nur 43 %. Andere Länder,
z. B. Großbritannien haben über 90% Wohneigentum. Immer weniger Menschen können sich Wohneigentum als anerkannte Altersvorsorge leisten. Im Hinblick auf die gesellschaftliche Stabilität halten wir diese Entwicklung für gefährlich. Es darf nicht sein, dass man es sich nicht mehr leisten kann, sein Elternhaus zu erben. Daher fordern wir vom Gesetzgeber mehr Fingerspitzengefühl und dass die Gesetzesentwürfe in dieser Richtung nochmals überarbeitet werden müssen.“
Aus heutiger Sicht können wir allen vernünftigen Immobilieneigentümern nur raten, dem Staat zuvor zu kommen.

Lassen Sie ihre Immobilie bewerten, bevor es das Finanzamt tut.

Barbara Koch, Immobiliengutachterin des Rings deutscher Gutachter im Raum Karlsruhe, rät dazu: „Es gibt jetzt schon attraktive Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten die Immobilien an die nächste Generation weiterzugeben. Der Nutzen und der Ertrag der Immobilie bleibt dem Übergeber in dessen Alterssicherungskonzept, solange er diesen behalten will. Tritt der Erbfall ein, ist wegen der vorausschauenden Gestaltung des Verkehrswertes der Fiskus nicht automatisch der Haupterbe…..
Die fundamentale Ausgangsbasis für Überlegungen und Berechnungen stellt der Verkehrswert dar. Wir Fachleute für Immobilienbewertung helfen Ihnen gerne bei der Reduzierung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.“

Im Ring deutscher Gutachter sind ca. 7.000 Fachgutachter zusammengeschlossen, davon etwa die Hälfte im Bereich Immobilien. Im vergangenen Jahr konnte der Ring deutscher Gutachter allein im Bereich Immobilien über 25.000 Rat suchende Kunden an kompetente und sachverständige Gutachter vermitteln. Der Ring Deutscher Gutachter ist ein zuverlässiger Partner von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Krankenkassen und Rechtsanwälten.

Sie erreichen den Ring deutscher Gutachter unter der gebührenfreien Telefon-Nr. 0800 – 66 44 526

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