(openPR) ...bekommt nach dem Gesetz nur selten seinen (letzten) Willen! Erbrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Die Erbrechtsreform kommt, soviel ist sicher. Wann? - Ist im Zweifel eine Frage der Zeit, wobei der Entwurf nicht mehr streitig ist und mit einer Verabschiedung des Reformgesetzes wohl zum Ende des Jahres zu rechnen ist.
Es wird Änderungen geben, die versuchen den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Allerdings ist ein Gesetz immer für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und wird deshalb nur in den seltensten Fällen den individuellen Bedürfnissen gerecht.
Im Falle des Erbrechts besteht daher die Möglichkeit ein Testament abzufassen. Mit dem Testament kann man den Personenkreis der zu Bedenkenden erweitern und gesetzliche Erben in dem was ihnen zukommen würde, beschränken. Gezielte Zuwendungen in Form eines Vermächtnisses sind zudem möglich.
Auch Pflegeleistungen, ein Novum der Reform, können per Testament schon heute honoriert werden.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, derzeit noch etwas zu Regeln oder ob man individuell eher von der Reform profitieren wird, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt beantworten. Gut beraten ist man in jedem Fall, wenn man die öffentliche Diskussion über die Erbrechtsreform zum Anlass nimmt, sich über seinen (letzten) Willen Gedanken zu machen.
Nur all zu oft regelt das Gesetz, ob neu oder alt, mehr schlecht als recht, was der Erblasser zu Lebzeiten versäumte.
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