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Mit dem Wohn-Riester ins Eigenheim

07.02.200809:37 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Mit dem Wohn-Riester ins Eigenheim
Mit dem Wohn-Riester lässt sich der Traum vom Eigenheim realisieren. Foto: www.baufritz-iw.de
Mit dem Wohn-Riester lässt sich der Traum vom Eigenheim realisieren. Foto: www.baufritz-iw.de

(openPR) Häuslebauern winken neue Chancen: statt Riester-Rente mietfrei wohnen im Alter.

Für viele Menschen gehört die selbstgenutzte Wohnimmobile zur beliebtesten Form der privaten Altersvorsorge. Mit dem neuen Wohn-Riester will die Regierung daher den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände stärker als bisher fördern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Bis Mitte des Jahres soll dazu eine Gesetzesänderung verabschiedet werden, die dann rückwirkend zum 1. Januar gelten soll.



Ein Riester-Sparer, der einen Immobilienkauf oder -bau in Angriff nimmt, soll künftig bis zu 75 Prozent seines angesparten Guthabens entnehmen können. Diesen Betrag kann er als Eigenkapital für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände einsetzen. Die wichtigste geplante Neuerung: Das Geld, das er entnimmt, muss nicht mehr in den Vertrag zurückgezahlt werden. Ab 2008 kann er die Höchstfördersumme von maximal 2.100 Euro (eigener Sparanteil plus Zulagen) pro Jahr zurücklegen. Nach gut fünf Jahren hätte er 10.500 Euro zuzüglich Zinsen im Topf, wovon er drei Viertel als Eigenkapital für seinen Hausbau verwenden könnte.

Wer eine selbst genutzte Immobilie hat, kann die Riester-Zulagen künftig direkt zur Tilgung seines Darlehens nutzen. Ab 2008 bekommt er dazu jährlich bis zu 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind vom Staat. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, soll die Zulage sogar auf 300 Euro steigen. Hierzu ein Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen, zwei Kindern und einem Einkommen von 30.000 Euro zahlt ab 2008 jährlich selbst 522 Euro, der Staat schießt 678 Euro dazu. Damit könnten immerhin 100 Euro im Monat getilgt werden. Zusätzlich können die Tilgungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Alternativ sollen Riester-Sparer die Möglichkeit haben, bei Rentenbeginn 75 Prozent aus dem Ersparten zur Entschuldung ihrer selbst genutzten Immobilie zu entnehmen. Wer beispielsweise über 30 Jahre immer die Höchstfördersumme von 2.100 Euro im Jahr zurücklegt, hat inklusive Zins und Zinseszins zumeist einen stolzen sechsstelligen Betrag angespart.

Knackpunkt am Wohn-Riester ist allerdings die nachgelagerte Besteuerung, warnt das Immobilienportal Immowelt.de. Denn grundsätzlich folgt die Riester-Rente dem Motto: steuerfrei und mit Zulagen sparen, dafür im Alter Steuern auf die Auszahlungen zahlen. Wie das genau beim Riestern für das Eigenheim gehandhabt werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Geplant ist, dass der Riester-Sparer in der Auszahlungsphase die Wahl zwischen einer jährlichen nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre hinweg hat oder die Steuerschuld auf einen Schlag berappen kann. Dabei würde ihm ein Rabatt von 25 Prozent auf die Steuerschuld gewährt.

Obgleich die Fördersummen für Häuslebauer in keinem Vergleich zur abgeschafften Eigenheimzulage stehen: Jahrelanges Riestern rechnet sich durchaus und ist - insbesondere für kinderreiche Familien - eine Chance, um den Traum vom Eigenheim im Alter zu realisieren.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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