(openPR) Strafanzeige lehrt Altkanzler Helmut Schmidt Manieren
Seit Jahrzehnten qualmen Helmut Schmidt und Gattin Loki um die Wette, und nahmen dabei auch herzlich wenig Rücksicht auf ihre Mitmenschen. Nun brachte eine Strafanzeige dem Altkanzler Manieren bei. Schon bei seinem nächsten öffentlichen Auftritt ließ er tatsächlich die Kippen stecken, obwohl dies selbst in SPD-Kreisen als "fast nicht vorstellbar" gesehen wurde.
Dabei war es nicht einmal eine auf die Anzeige folgende Strafe, die Helmut Schmidt zur Räson brachte. Der zuständige Hamburger Oberstaatsanwalt hatte bei dem prominenten Täter ungewöhnlich schnell gehandelt, und den Fall bereits am gleichen Tag zu den Akten gelegt. Mit einer derart kurzen Bearbeitungszeit und einem solch wohlwollenden Urteil kann ein Normalbürger wohl kaum rechnen.
Aber der Altkanzler wurde durch diese Strafanzeige doch immerhin soweit aufgerüttelt, dass er sein Verhalten änderte. Bisher waren alle Appelle an sein Verantwortungsbewusstsein, seine Rücksicht und seine Vorbildfunktion vergebens. Das Ziel der Anzeige war nicht die Bestrafung Helmut Schmidts oder ein formaler Sieg vor Gericht, sondern eben gerade diese Verhaltensänderung.
Damit ist auch klar, dass die hämische Aussage der Tabak-Zeitung "am Altkanzler beißen sich die Anti-Tabak-Fanatiker die Zähne aus" bestenfalls als Wunschtraum einiger militanter Raucher zu bezeichnen ist. Auch die Einschätzung des Tabak-Schmierblatts, die Anzeige sei "inzwischen aus der Welt", ist unzutreffend. Für Helmut Schmidt dürfte die Angelegenheit zwar erledigt sein, solange er nicht doch wieder gesetzeswidrig seine Mitmenschen dem Passivrauch aussetzt.
Etwas problematischer dürfte es für den zuständigen Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger werden, er wird mit Konsequenzen für sein voreiliges Handeln rechnen müssen. Gegen Bagger ergingt Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich auf den dringenden Verdacht auf Voreingenommenheit und Interessenwahrnehmung zugunsten der beklagten Familie Schmidt in dieser Strafanzeige stützt. Nach Ansicht eines Beschwerdeführers hat der Oberstaatsanwalt sich öffentlich abwertende über das laufende Verfahren geäußert, und zudem eine nicht haltbare Position in Bezug auf die medizinischen Folgen des Passivrauchens als Begründung angeführt.








