(openPR) Die boomende Handelsplattform Internet wird verstärkt auch von dubiosen Händlern und Interessenten für ihre betrügerische Machenschaften genutzt. Vorsicht bei der Abwicklung von privaten Käufen und Verkäufen ist geboten. Ein aktueller Fall, der leider kein Einzelfall ist.
Vor einiger Zeit wollte eine Mitarbeiterin unseres Unternehmen ein Gemälde im Wert von ungefähr 200 Euro im Internet verkaufen und hatte dazu mehrere Anzeigen im Internet geschaltet. Bald meldete sich auch ein Interessent und erkundigte sich nach dem Verkaufspreis des Bildes. Seine E – Mail war in schlechtem Deutsch geschrieben, teilweise zusätzlich auf Englisch.
Er erzählte eine rührselige Geschichte von der Hochzeit seiner Tochter, für die das Gemälde das perfekte Geschenk sei. Leider ist er beruflich im Ausland und deshalb würde sein Chef die Bezahlung und Abholung organisieren. Er versprach auch eine Kopie seines Reisepasses zu senden (die niemals geschickt wurde). Mit der Post erhielt unsere Mitarbeiterin lediglich einen Verrechnungsscheck über die Summe von 2.100 Euro. Der Unterschied von Verkaufspreis und Summe des Verrechnungsschecks erweckte die Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterin. Per E-Mail hatte sie deshalb auf diesen offensichtlichen „Fehler“ hingewiesen. Auf diesen Hinweis erfolgte keine Reaktion, lediglich eine Anweisung, bei welchen Banken sie den Verrechnungsscheck einlösen kann und dass sie nach Abzug ihrer Spesen einen Scheck über den Differenzbetrag an eine vorgegebene Adresse schicken sollte. Bei einer Bank ihres Wohnorts legte sie den Ausdruck der letzten E-Mail und den Verrechnungsscheck vor, erklärte kurz den Sachverhalt und artikulierte auch ihre Bedenken, die sie bei diesem Geschäft hatte. Die Auslandsabteilung der Bank bestätigte ihre Vermutung. Sie sollte betrogen werden.
Der sehr freundliche Bankangestellt erklärte den Ablauf des versuchten Betrugs so: Ein Kauf über Internet wird mit einem Verrechnungsscheck über einen vielfachen Betrag des Kaufpreises bezahlt. Der Verkäufer soll nun den Differenzbetrag zwischen Verrechnungsscheck und Kaufpreis mittels eines weiteren Schecks an eine bestimmte Adresse schicken und die Ware aushändigen. Der Verrechnungsscheck des Käufers ist in der Regel echt und gedeckt, nur wird dieser Verrechnungsscheck storniert, sobald der Differenzbetrag per Scheck bei der angegebenen Adresse eingegangen ist. Schaden für die gutgläubige Verkäuferin: Verlust der Ware, Verlust eines erheblichen Geldbetrags von ca. 1.900 Euro und die Bearbeitungsgebühren der Bank!
Daraufhin hat unsere Mitarbeiterin eine E – Mail an den „Interessenten“ ihres Gemäldes geschrieben und den Handel storniert. Es kam keine Reaktion mehr...
Resümee: Vorsicht bei der Abwicklung von privaten Käufen und Verkäufen über das Internet. Die Nutzung seriöser Online Handelsplätze (Shops, etc.) mit integrierter Abwicklung des Bezahlvorgangs in Erwägung ziehen.



