(openPR) Ansprüche sind nicht verjährt, BGH entscheidet anlegerfreundlich
In einer sensationellen neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die Ansprüche der Allwo – Anleger bis heute nicht verjährt. Somit haben nun viele geschädigte Erwerber einer Allwo – Immobilie die Möglichkeit, die Allwo auf Schadenersatz zu verklagen. Dies bedeutet, dass der Wohnungskauf und die Darlehensverträge mit der BADENIA Bausparkasse rückgängig gemacht werden können. Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes bedeutet eine letzte Chance für viele Allwo – Anleger mit einer BADENIA – Finanzierung.
Der Bundesgerichtshof hat ein klares Wort gesprochen, zugunsten der Anleger
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! Wir wollen den Geschädigten, die teilweise ruinöse finanzielle Schäden durch die Allwo und BADENIA erlitten haben helfen. Wir kooperieren mit Rechtsanwälten, die alle Klagen gegen die Allwo gewonnen haben. Die Anleger wurden so gestellt, als hätten sie die Immobilie nicht erworben.









