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Eigentumswohnung: Genug für Instandhaltung zurücklegen

10.01.200811:26 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Eigentümergemeinschaften sollten frühzeitig ein finanzielles Polster für spätere Renovierungen aufbauen, rät das Immobilienportal Immowelt.de.

Das Dach marode, die Fassade rissig – so stellt sich der Zustand manches Altbaus dar. Doch oftmals fehlt das Geld, um dringend notwenige Sanierungen durchzuführen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Wohnungseigentümergemeinschaften frühzeitig Rücklagen bilden, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de.

Wie hoch eine solche Rücklage sein sollte, hängt immer vom Gebäude und vom Zustand ab. Bei neuen Häusern lautet eine häufige Empfehlung, ab Baufertigstellung jährlich 0,8 bis etwa ein Prozent des Kaufpreises als Instandhaltungsrücklage zurückzulegen. Ein anderer Ansatz ist beispielsweise die so genannte „Petersche Formel“. Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-fache der Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt wird. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen hiervon etwa zwei Drittel auf das Gemeinschaftseigentum. Je nach Alter, Zustand oder Bauart des Gebäudes kann die benötigte Rücklage aber auch höher oder niedriger ausfallen.

In der Praxis ergibt sich oft ein Problem, wenn bei Eigentums-Wohnanlagen kostspielige Sanierungen zum Beispiel der Fassade oder des Dachs fällig werden, aber kaum Geld in der gemeinschaftlichen Kriegskasse ist. Dann müssen fehlende Gelder durch eine Sonderumlage bei den einzelnen Eigentümern eingesammelt werden. Dies kann insbesondere bei teureren Renovierungen finanzschwächere Miteigentümer in arge Bedrängnis bringen. Oder es kommt gar nicht zu notwendigen Sanierungen. Folge: Zustand und Wert der Immobilie gehen langfristig den Bach runter.

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