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Die Vorbereitung einer Markenanmeldung

03.01.200816:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den zu treffenden Vorbereitungen einer Markenanmeldung. Da so einige Punkte bei einer Markenanmeldung zu beachten sind, sollte nicht voreilig und ohne nähere Prüfung eine Marke angemeldet werden.


I. Zu treffende Maßnahmen vor der Markenanmeldung
Bevor die Markenanmeldung beim Amt eingereicht wird, sollten einige Punkte geklärt werden, um eine offensichtliche Erfolglosigkeit der Anmeldung ausschließen zu können. Dies ist deswegen wichtig, da im Falle der Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das Amt die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet werden. Daher ist im Vorfeld die Eintragungsfähigkeit des einzutragenden Markenzeichens sowie eine Markenrecherche nach bereits existierenden Drittmarken durchzuführen, um das Risiko der Ablehnung des Antrags möglichst gut abschätzen zu können.

II. Eintragungsfähigkeit der Marke
Das Amt prüft im Registrierungsverfahren die Eintragungsfähigkeit des Zeichens, daher sollte man dies vor Einreichung auch selbst tun, um die Erfolgsaussichten der Anmeldung abschätzen zu können.

Eintragungsfähig ist ein Markenzeichen dann, wenn keines der in § 8 MarkenG genannten absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Dies ist u.a. der Fall, wenn das zu schützende Zeichen Unterscheidungskraft besitzt, keinen die Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, beschreibenden Charakter besitzt, nicht zum allgemeinen Sprachwortschatz gehört und auch nicht geeignet ist, über die geographische Herkunft der Produkte zu täuschen.

Mangelnde Eintragungsfähigkeit liegt beispielsweise bei dem beschreibenden Begriff „vakuumverpackt“ vor oder bei dem Begriff „Lübecker Marzipan“, wenn das Produkt nicht aus Lübeck stammt.

Bei Offensichtlichkeit des Vorliegens eines Schutzhindernisses sollte man von der Markenanmeldung absehen, denn eine Ablehnung des Antrags ist dann so gut wie garantiert. Bei Grenzfällen wüsste man zumindest, dass das Risikos einer möglichen Ablehnung des Antrags besteht.

III. Durchführung einer Markenrecherche
Da das Amt nicht prüft, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren, ist auf jeden Fall im Vorfeld einer Markenanmeldung die Durchführung einer Markenrecherche in den relevanten amtlichen Markenregistern ratsam. Dadurch kann man sich ein Bild von dem bereits existierenden Bestand identischer oder ähnlicher Marken machen.

Ist die Gefahr von Markenkollisionen erkennbar, kann auf diese Weise das mögliche Risiko abgeschätzt werden, ob, und wenn, in welchem Ausmaße möglicherweise mit Widersprüchen gegen die Registrierung der neuen Marke gerechnet werden muss.

IV. Fazit
Die Markenanmeldung – auch wenn sie zunächst so einfach zu handhaben erscheint – birgt einige Tücken und Überraschungen. Um auf der sicheren Seite zu sein und sich erheblichen Zeitaufwand bei der Anmeldung zu ersparen, sollte daher Beratung durch einen Rechtsanwalt und möglicherweise die Dienste eines professionellen Anbieters für Markenrecherchen in Anspruch genommen werden.

weitere Informationen: http://www.it-recht-kanzlei.de/vorbereitung-markenanmeldung.html

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