(openPR) Ab dem 01.01.2008 besteht in der Privaten Familien-Haftpflichtversicherung nicht nur Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft lebende nahe Angehörige, sondern für alle Personen, die zusammen mit dem Hauptversicherten in einem Haushalt leben, also auch z.B. Großeltern bzw. zu pflegende Verwandte.
Auch das Alter der Kinder spielt künftig keine Rolle mehr. Folglich sind diese auch beitragsfrei mitversichert, wenn sie volljährig sind bzw. einer Beschäftigung nachgehen. Dieser neue Familienschutz ersetzt somit die bisherige Regelung, wonach Kinder nur mitversichert waren, wenn sie das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hatten bzw. noch nicht beruflich tätig gewesen waren.
Erst wenn die Kinder ausziehen bzw. einen eigenen Hausstand gründen, ist ein eigener Haftpflicht-Versicherungsschutz erforderlich. Eine vorübergehende Abwesenheit aufgrund von Ausbildung/Studium bedeutet nicht den Verlust des Versicherungsschutzes.
Also ist das Alter und der Familienstand der Personen künftig für den Versicherungsschutz unbedeutend. Somit ist der versicherte Personenkreis erheblich erweitert und vereinfacht worden.











