(openPR) Unter VVG-ready.com informiert die CSS über alle Neuerungen
Vaduz, 21.12.2007 - Ab dem 1.1.2008 tritt die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft - mit Konsequenzen für die tägliche Arbeit der unabhängigen Vermittler und Berater. Um bei diesen Umstellungen bestmöglich zu unterstützen, hat die CSS eigens dafür eine Informationsseite im Internet eingerichtet. Unter www.VVG-ready.com klärt der Schweizer Gesundheitsversicherer umfassend über alle wesentlichen Neuerungen der VVG-Reform und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der CSS auf. Klar und kompakt übersetzt die CSS die Folgen aus dem oft schwer verständlichen Gesetzestext in die berufliche Alltagswelt der Vermittler. Alle Formulare und Hinweise zur Regelung und Handhabung stehen auch zum Download zur Verfügung. „Im Blick stand dabei immer die umfassende und gleichzeitig unmissverständliche Information, um die Makler durch den Reform-Dschungel zu lotsen“, so Beat Moll, Vorsitzender der Geschäftsleitung der CSS Versicherung AG Vaduz.
Antrags- und Invitatiomodell: Vermittler haben die freie Wahl
Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes wird auch das jahrelang bestehende Policenmodell ausgehebelt. Stattdessen stehen mit dem Antrags- und Invitatiomodell zwei Modelle zur Verfügung. Anders als manch andere Versicherer bietet die CSS ab sofort beide Modelle an – und lässt damit dem Berater die Wahl. Informationen und Hinweise zu den Modellen finden sich ebenfalls unter www.VVG-ready.com. Zudem steht die CSS bei Rückfragen unter der Nummer 0180-5277 455 an sieben Tagen in der Woche, jeweils von 7-22 Uhr, zur Verfügung.
Kundenfreundliche Umsetzung: Umstellung der Bestandskunden bereits im 1. Halbjahr 2008
Natürlich liegen der CSS nicht nur die Belange der Vermittler und Berater am Herzen. Der Kunde soll möglichst schnell von den Neuerungen der VVG-Reform profitieren. Daher passt die CSS als besondere Service-Leistung die Verträge der Bestandsversicherten schon im ersten Halbjahr 2008 auf die Verbesserungen des neuen Gesetzes an. Der Gesetzesgeber schreibt dies erst ab dem 1.1.2009 vor.
Mehr Informationen unter www.cssversicherung.com
Abdruck honorarfrei.



