openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Umtausch, Rückgabe, Reklamation - wichtige Rechte als Käufer

Bild: Umtausch, Rückgabe, Reklamation - wichtige Rechte als Käufer
Rechtsanwalt Jan Bartholl berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de
Rechtsanwalt Jan Bartholl berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de

(openPR) Dem Käufer stehen mit Umtausch, Rückgabe, Reklamation, Widerruf, Minderung und weiteren Ansprüchen diverse Möglichkeiten und Rechte zur Verfügung, um im Einzelfall seine Interessen wahrzunehmen. Einige Grundsätze und wichtige Unterscheidungen gilt es jedoch zu beachten.



18.12.2007 - In der Woche vor Weihnachten nehmen die Schlangen der Käufer vor den Kassen kein Ende. Es wird gekauft, was das Zeug hält. In den Wochen nach Weihnachten sind die Schlangen vor den Kassen nicht kürzer. Jetzt aber soll umgetauscht und zurückgegeben werden, was das Zeug hält.
Der Verbraucher hat keinen generellen Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme. Viele Händler nehmen die Ware jedoch häufig auf freiwilliger Basis zurück.

Anders sieht es aus, wenn der Händler sich beim Kauf verpflichtet hat, die Ware zurückzunehmen und umzutauschen. Das geschieht häufig durch Hinweisschilder an der Kasse, dass die Ware 14 Tage nach Kauf umgetauscht werden kann. Hat der Händler ein solches Versprechen abgegeben, ist er daran gebunden und der Verbraucher kann diesen Anspruch geltend machen.

In vielen Fällen verlangen die Händler, dass die Ware nur in der Originalverpackung zurückgegeben werden kann. Handelt es sich um einen freiwilligen Umtausch, kann der Händler die Bedingungen festlegen und verlangen, dass die Ware originalverpackt zurückgegeben werden muss. Handelt es sich jedoch um eine Reklamation, ist die Bedingung, die Ware nur originalverpackt zurückzunehmen, nicht rechtmäßig. Sie können darauf bestehen, die Ware auch ohne Originalverpackung zurückzugeben. Wichtig ist im Zweifel nicht die Originalverpackung, sondern der Kassenbon.

Die Kaufquittung beweist, dass der Artikel bei genau dem Händler gekauft wurde und daher auch bei diesem Händler zurückgegeben und reklamiert werden kann. Wenn der Käufer den Kaufbeleg verloren hat oder nicht mehr finden kann, gibt es weitere Möglichkeiten seine Rechte trotzdem wahrnehmen zu können. Vielleicht gibt es Zeugen für den Kauf bei dem Händler oder der Kauf kann durch einen Abbuchungsbeleg oder auf andere Weise nachgewiesen werden. Bei Schwierigkeiten, die Rechte als Käufer und Verbraucher durchzusetzen, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl und Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster wenden. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten erörtern und ein gemeinsames Vorgehen prüfen.

Wenn die verschenkte und gekaufte Ware defekt, beschädigt, lädiert, mangelhaft oder sonst schadhaft ist, kann die Ware als rechtlich fehlerhaft beim Händler beanstandet werden. Denn als Käufer und Verbraucher haben Sie zwei Jahre das Recht, Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Händler und Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihnen als fehlerhaft beanstandete Ware nachzubessern oder zu ersetzen. Einige Händler versuchen Kunden auf die Hersteller zu verweisen und behaupten, nur der Hersteller könne die Ware reparieren oder ersetzen und sie selbst hätten als Händler damit "nichts zu tun". Das ist falsch. Der Ansprechpartner für Sie als Käufer und Verbraucher ist immer der Händler, bei dem die Ware gekauft wurde. Dieser hat für die Gewährleistung einzustehen.
Im Unterschied zur Gewährleistung ist die Garantie das freiwillige Versprechen des Herstellers für die Haltbarkeit der Ware. Die Garantie ist demnach eine ausdrückliche und zusätzliche Versicherung durch den Hersteller. Auf die Garantie besteht kein Rechtsanspruch. Die Garantie gibt der Hersteller freiwillig.

Bei den sogenannten Fernabsatzgeschäften gelten Sonderregelungen. Wenn Sie die Ware per Telefon, per Katalogbestellung oder im Internet gekauft haben, liegt ein Fernabsatzgeschäft vor, welches Ihnen ein Widerrufsrecht und damit auch Rückgaberecht gestattet. Die Rückgabe ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Sie können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl und Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster wenden. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten erörtern und ein gemeinsames Vorgehen prüfen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät Verbraucher zu Rechtsfragen über das gesamte Rechtsgebiet des Verbraucherrechts. Unter der Webseite der Kanzlei finden sich aktuelle Berichte und Informationen zum Verbraucherrecht. Die Adresse lautet www.ra-janbartholl.de. Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster betreut Mandanten weit über juristische Details hinaus, erörtert mit jedem Kunden gemeinsam die Möglichkeiten im konkreten Einzelfall und prüft die weitere Vorgehensweise. Die Arbeit der Kanzlei Bartholl basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.


Rechtsanwalt Jan Bartholl – Ihr Münster Anwalt
Münster, Dezember 2007
www.ra-janbartholl.de und aktuelle Informationen
unter www.aktuell.ra-janbartholl.de/Aktuell
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 178613
 3548

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Umtausch, Rückgabe, Reklamation - wichtige Rechte als Käufer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Jan Bartholl Münster

Bild: Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangenBild: Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen
Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rec…
Bild: Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen RyanairBild: Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair
Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair
Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine …

Das könnte Sie auch interessieren:

Kann man ungeliebte Weihnachtsgeschenke umtauschen?
Kann man ungeliebte Weihnachtsgeschenke umtauschen?
… gesetzliche Regelung fehlt, kann der Verkäufer aber auch die Bedingungen selbst festlegen, insbesondere Fristen, Ausschlüsse und Zustand der Ware. Auch ob der Käufer nach der Rückgabe ein anders Produkt, einen Gutschein oder Geld bekommt, bestimmt der Händler. Anders ist die Lage bei Onlinekäufen bzw. generell im Versandhandel: Von wenigen Ausnahmen abgesehen …
Stressfrei durch die närrische Zeit: Darauf kommt es beim Online-Kauf von Karnevalskostümen an
Stressfrei durch die närrische Zeit: Darauf kommt es beim Online-Kauf von Karnevalskostümen an
… der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr. 2. Gibt es Kostüme oder Accessoires, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind? Dr. Carsten Föhlisch: Es gibt tatsächlich eine Reihe von Waren, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Artikel, die nach Kundenvorgabe …
Bild: Mindfactory AG zum „BestStore“ des Jahres 2009 gewähltBild: Mindfactory AG zum „BestStore“ des Jahres 2009 gewählt
Mindfactory AG zum „BestStore“ des Jahres 2009 gewählt
… des Gesamtsiegers konnte noch in sieben Einzelkategorien (beste Preise, beste Produktberatung, schnellste Lieferung, bestes Shopsystem, größte Produktauswahl, bester Service bei Umtausch/Reklamation und sicherster Online-Shop) abgestimmt werden. Die Mindfactory AG errang neben dem Gesamtsieg auch den Sieg in der Kategorie „günstigste Preise“ sowie jeweils …
Bild: „Ihr gutes Recht beim Online-Kauf“ - Neues Buch von Data BeckerBild: „Ihr gutes Recht beim Online-Kauf“ - Neues Buch von Data Becker
„Ihr gutes Recht beim Online-Kauf“ - Neues Buch von Data Becker
… herumliegen. Rückgabe-/Widerrufsrecht, Gewährleistung & Garantie, Onlineversteigerungen und vieles andere mehr… Von der Wahl des sicheren Onlineshops über Fragen rund um Reklamation und Umtausch bis hin zum Garantie- oder Gewährleistungsfall: Die wichtigsten Aspekte des Online-Einkaufs werden in diesem Ratgeber in nach Themenschwerpunkten gegliederten …
Bild: Fehlkauf von Weihnachtsgeschenken? – Umtausch unter Umständen auch jetzt noch möglichBild: Fehlkauf von Weihnachtsgeschenken? – Umtausch unter Umständen auch jetzt noch möglich
Fehlkauf von Weihnachtsgeschenken? – Umtausch unter Umständen auch jetzt noch möglich
… bis Ende Januar umtauschen“, erklärt Eike Böttcher vom Online-Verbrauchermagazin www.posttip.de. „Viele Online- und Versandhändler räumen ihren Kunden freiwillig eine verlängerte Rückgabefrist ein.“ Verlängerte Rückgabefristen bei einigen Onlinehändlern Einige Onlinehändler, wie zum Beispiel Amazon oder Bol.de, gewähren ihren Kunden verlängerte Rückgabefristen. …
Was Sie zum Umtausch von Geschenken wissen müssen...
Was Sie zum Umtausch von Geschenken wissen müssen...
… Abzug für die durch die Nutzung erlangten Gebrauchsvorteile hinnehmen. Muss ich die Ware zusammen mit der Originalverpackung zurückgeben? Nein, der Händler kann bei berechtigten Reklamationen die Vorlage der Originalverpackung grundsätzlich nicht verlangen. Bei einem Umtausch aus Kulanz kann er den Umtausch allerdings davon abhängig machen, dass Sie …
Was bei der Rückgabe der Mietwohnung zu beachten ist
Was bei der Rückgabe der Mietwohnung zu beachten ist
Was bei der Rückgabe der Mietwohnung zu beachten ist: ImmobilienScout24 startet Audio-Ratgeber für Mieter und Käufer Berlin, 09. September 2008 – Mit einem eigenen Audio-Magazin informiert das Immobilienportal ImmobilienScout24 ab sofort Mieter und Käufer zu wichtigen Fragen rund um ihr Haus oder ihre Wohnung. In der ersten Folge erläutert Ulrich Ropertz …
Bild: Tipps zum sicheren Online-ShoppingBild: Tipps zum sicheren Online-Shopping
Tipps zum sicheren Online-Shopping
… überschreiten. Das Kleingedruckte auf der Webseite wird häufig nicht gelesen. Und wenn dann das georderte Produkt nicht den Vorstellungen entspricht, kann es Probleme beim Umtausch oder beim Widerruf geben. Das Online Magazin www.tipps-vom-experten.de gibt in dem Bericht „Was sollten Sie beim Online-Shopping beachten“ Tipps zum sicheren Internet-Kauf, beschreibt …
Bild: Fröhliche Weihnachten - Ihre Rechte beim Umtausch ungeliebter GeschenkeBild: Fröhliche Weihnachten - Ihre Rechte beim Umtausch ungeliebter Geschenke
Fröhliche Weihnachten - Ihre Rechte beim Umtausch ungeliebter Geschenke
… der Bescherung der Kaufhaus-Marathon von vorne los: Jeder dritte Deutsche ist mit seinem Weihnachtsgeschenk unzufrieden, etwa jeder zweite will es am liebsten sofort umtauschen. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschenkt Gutscheine. Doch können unliebsame Geschenke einfach zurückgegeben oder Gutscheine gegen Geld eingetauscht werden? Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG …
Bild: Recht auf Umtausch?Bild: Recht auf Umtausch?
Recht auf Umtausch?
Verbraucheranspruch bei Reklamation und Umtausch Der teure Pullover für den Sohn zu klein und der MP3 Player für die Tochter das falsche Modell – die Enttäuschung beim Auspacken der Päckchen an Heiligabend kann groß sein. Kein Problem, kann ja alles umgetauscht werden, so die vorherrschende Meinung. Doch Vorsicht: „Es gibt kein gesetzliches Recht auf …
Sie lesen gerade: Umtausch, Rückgabe, Reklamation - wichtige Rechte als Käufer