(openPR) Hamburg, 12.12.2007 – Mit Eintritt der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 kommen auf viele Selbständige und Freiberufler sowie auf kleine und mittelständische Betriebe zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastungen zu. Die meist unterschätzte Änderung betrifft dabei die Abschreibung von sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG), wie Kopierern, Mobiltelefonen oder Büromöbeln. Steuerexperten raten deshalb, nicht etwa auf ein Weihnachtswunder zu warten, sondern geplante Anschaffungen noch in diesem Kalenderjahr zu tätigen.
Mit Beginn des neuen Jahres senkt die Bundesregierung die Grenze zur Direktabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 auf 150 Euro pro Kalenderjahr. Für alle Produkte, die diesen Wert überschreiten, wird eine umständliche und langwierige Sammelabschreibung eingeführt. „Wer also noch von den ‚guten alten’ Abschreibungsregeln profitieren will, sollte Investitionen im Bereich der GWG unbedingt noch in diesem Jahr tätigen,“ erklärt Dr. Susan Hennersdorf, Geschäftsführerin der Staples Deutschland GmbH. Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesänderung hat die Büromarktkette ihr Sortiment in der Vorweihnachtszeit speziell auf die Steuerersparnisse ausgerichtet.
Was kann man abschreiben und was nicht?
In der Praxis herrscht beim Käufer allerdings oft Verwirrung darüber, welche Produkte denn nun grundsätzlich abschreibbar sind und welche nicht. Im Amtsdeutsch handele es sich um „abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens“ – einfacher ausgedrückt seien damit zum Beispiel Büromöbel, Handys oder All-In-One Geräte, wie Drucker mit Fax- und Scanfunktionen gemeint. Dabei sei es wichtig, dass die einzelnen Geräte zu einer eigenständigen Nutzung fähig sein müssen, erläutern die Büromarktprofis. Wer wirklich sicher gehen möchte, dass seine Anschaffung den gesetzlichen Vorgaben zur Abschreibbarkeit entspricht, sollte beim Einkauf nicht auf fachkundige Beratung verzichten. „Der gut organisierte Einzelhandel ist natürlich auf Nachfragen von Kunden eingestellt und hilft bei der Auswahl der möglichen Produkte. Um es noch leichter zu machen sind in unseren Märkten beispielsweise alle in Frage kommenden Artikel, mit einem gut sichtbaren „§ Steueralarm“–Aufkleber gekennzeichnet,“ so Dr. Hennersdorf.









