(openPR) Mehrjährige schengenweite Einreisesperre für russische Geschäftsleute als Folge
Frankfurt, 09.12.2007 – Die vor allem an der deutschen Botschaft in Moskau praktizierten Verfahren zur beschleunigten Visaerteilung, sog. Reisebüroverfahren und Notenstellenverfahren, bergen für die Antragsteller nicht unerhebliche Risiken. Beiden Verfahren gemeinsam ist, dass der Antragsteller seinen Visumsantrag über speziell akkreditierte Stellen einreicht und nicht bei der Botschaft persönlich vorsprechen muss.
Wie der Anwaltskanzlei Weh schon seit Anfang 2007 bekannt wurde, wurden in einer Reihe von Fällen die Unterlagen der Antragsteller von den Reisebüros durch gefälschte Einladungs- und Empfehlungsschreiben deutscher Unternehmen und russischer Behörden ersetzt, ohne die Antragsteller hierüber zu informieren.
Die auf diese Weise erteilten Visa wurden nach Entdeckung der Fälschungen durch das Auswärtige Amt widerrufen und die Betroffenen von der Bundespolizeidirektion Koblenz schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Damit besteht für diesen Personenkreis zunächst für die Dauer von 3 Jahren keine Möglichkeit mehr, ein Visum von einem Schengenland zu erhalten.
„Die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengen-Informationssytem (SIS) ist in diesen Fällen jedoch rechtswidrig“, so Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz bereits in einem von der Anwaltskanzlei Weh betriebenen Musterverfahren bestätigt und die Einreiseverweigerung des Betroffenen aufgehoben. Rechtsanwältin Weh empfiehlt daher den Betroffenen und ihren deutschen Geschäftspartnern, Rechtsmittel gegen ausgesprochene Einreiseverweigerungen einzulegen.
Anwaltskanzlei Weh
Dipl.-Kfm. Armin Berger
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Die Anwaltskanzlei Weh bietet kompetente Rechtsberatung inbes. im Ausländerrecht, Arbeitsgenehmigungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und im deutschen sowie internationalen Familienrecht. Unter den Mandanten befinden sich mittelständische Unternehmen mit ausländischen Arbeitnehmern, Expatriates, Einwanderungs- und Einbürgerungsinteressenten aus aller Welt, aber auch Flüchtlinge und von Abschiebung bedrohte Menschen. Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen.
Rechtsanwältin Stephanie Weh ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Ausländer- und Asylrecht" im DeutschenAnwaltVerein e.V. und aktives Mitglied im Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. (Träger des Integrationspreises der Stadt Frankfurt im Jahr 2005).








