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2008 wird das Jahr der Vorratsdatenspeicherung

30.11.200715:24 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: 2008 wird das Jahr der Vorratsdatenspeicherung
Die neuen §§113a/b des Telekommunikationsgesetzes regeln die Vorratsdatenspeicherung
Die neuen §§113a/b des Telekommunikationsgesetzes regeln die Vorratsdatenspeicherung

(openPR) BONN, 30. November 2007 - Heute hat der Bundesrat das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" ratifiziert.Mit dieser Neuregelung führt der Gesetzgeber für Anbieter von Telefon, Email und Internetzugang die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ein.

Die Concept Factory hat nun ein Informationspapier zusammengestellt, dass den Fragen nachgeht

* Woher kommt die Verpflichtung?
* Wer wird verpflichtet?
* Welche Pflichten kommen auf Sie zu?
* Was hat wer zu speichern?
* Welche Vorkehrungen sind zu treffen?
* Bis wann muss eine Lösung bereit stehen? - und
* Welche Folgen hat die Nichtbeachtung?

Interessenten können das Informationspapier und die sich voraussichtlich ergebenden Gesetzestexte von der Homepage der Concept Factory unter der Adresse www.concept-factory.de/index.php?id=247 herunterladen.

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Unternehmen von heute sind einem Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der zu ständig neuen Produktivitäts-, Termin- und Rentabilitätsanforderungen führt.
Produkte und Dienstleistungsangebote müssen nicht nur marktfähig, sondern vor allem Nutzen stiftend, konkurrenz- und überlebensfähig sein. Daneben stellen Gesetzliche Vorgaben das Unternehmen immer wieder vor komplexe Aufgaben.

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