(openPR) BONN 26.November 2007 - Der Bundestag hat bereits entschieden und in wenigen Tagen steht das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" zur Ratifizierung durch den Bundesrat an. Mit dieser Neuregelung führt die Bundesregierung für Anbieter von Telefon, Email und Internetzugang die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Die Concept Factory - Ihre professionelle Projektberatung aus Bonn - hat nun ein Informationspapier zusammengestellt, dass den Fragen nachgeht
* Woher kommt die Verpflichtung?
* Wer wird verpflichtet?
* Welche Pflichten kommen auf Sie zu?
* Was hat wer zu speichern?
* Welche Vorkehrungen sind zu treffen?
* Bis wann muss eine Lösung bereit stehen? - und
* Welche Folgen hat die Nichtbeachtung?
Interessenten können das Informationspapier und die sich voraussichtlich ergebenden Gesetzestexte von der Homepage der Concept Factory unter der Adresse http://www.concept-factory.de/index.php?id=247 herunterladen.
Concept-Factory – Ihre professionelle Projekt-Begleitung!
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Unternehmen von heute sind einem Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der zu ständig neuen Produktivitäts-, Termin- und Rentabilitätsanforderungen führt.
Produkte und Dienstleistungsangebote müssen nicht nur marktfähig, sondern vor allem Nutzen stiftend, konkurrenz- und überlebensfähig sein. Daneben stellen Gesetzliche Vorgaben das Unternehmen immer wieder vor komplexe Aufgaben.










