(openPR) Viele Leute haben bereits vor Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen, denn Riesterförderung ist sehr attraktiv. Der Staat zahlt hier einiges, wie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen dazu. Allerdings nicht wie viele glauben vollautomatisch. Man muss nach wie vor jährlich einen Antrag stellen, sonst sind die in der Vergangenheit erstellten Riesterberechnungen unkorrekt und es gibt keine staatlichen Zuschüsse.
Wurde der Ursprungsantrag zur Riesterrente verlegt, dann hat man die Möglichkeit eine Kopie bei dem Versicherungsagenten oder Versicherer anzufordern. Danach erfolgt der zweite Schritt und man muss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen einen Antrag stellen, denn nur dann erhält man auch die staatlichen Riester-Zuschüsse.
Dieser Antrag auf Zulagen zur Riesterrente ist jährlich zu stellen. Ändert sich die Anzahl der Kinder und des Jahreseinkommens nicht in absehbarer Zeit, kann man sogar einen Dauerzulagenantrag stellen. Damit gehen auch keine staatlichen Gelder mehr verloren und man muss auch keine Fristen mehr beachten.
Die ZAF befindet sich integriert in die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dort können Sie diesen Antrag telefonisch anfordern und er wird Ihnen dann sogar zugeschickt.
Diese wichtige Frist bis zum 31.12.07 beachten, denn dadurch kann man bis zu diesem Zeitpunkt noch rückwirkend die staatlichen Grund- und Kinderzulagen für das Jahr 2005 sichern. Über den 31.12.07 hinaus fallen diese weg und der Staat bekommt vom Riestersparer Geld geschenkt, da er die Zulagen zur Riesterrente nicht auszahlen musste.






