(openPR) Ein Heimwerker kann den Kauf einer Solarheizung rückgängig machen, wenn ihm fälschlicherweise versprochen wurde, die Montage sei auch einem Laien möglich.
Verspricht der Verkäufer einer Solarheizanlage, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem, so muss diese Aussage auch stimmen. Andernfalls kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Der Bundesgerichtshof urteilte demnach unlängst zugunsten eines Heimwerkers, der auf einer Verbrauchermesse einen Solarheizungs-Komplettbausatz erwarb (Az.: VIII ZR 236/06). Der Verkäufer versprach, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem.
Die später vom Hersteller übergebene Montageanleitung enthielt aber den Hinweis, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gas- und Wasserinstallationshandwerk vonnöten sei, um die Anlage fachgerecht zu installieren. Der Käufer focht daraufhin den Kaufvertrag an, denn als Laien sei es ihm nicht möglich, die Anlage zu installieren.
Im Ergebnis bekam er laut Immowelt.de vor dem Bundesgerichtshof auch Recht. Eine arglistige Täuschung konnten die Richter zwar nicht feststellen, doch habe der Verkäufer zumindest fahrlässig seine Aufklärungspflicht verletzt. Zwar verstehe es sich von selbst, dass die Montage einer Solarheizung eines gewissen handwerklichen Geschicks bedarf. Doch der Käufer habe nicht damit rechnen müssen, dass entgegen der Aussagen des Verkäufers hohe Qualifikationen zur Montage der Heizung vonnöten seien. Der Verkäufer muss den Käufer deshalb vorab über solche Herstellerhinweise unterrichten. Das gilt laut der Richter auch dann, wenn der Verkäufer selbst der Meinung ist, die Herstellerangabe sei in diesem Punkt falsch.
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