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Reform der Verpackungsentsorgung: Verfahrensfehler und Berufsverbot für Selbstentsorger

23.10.200710:47 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Gutachter hält Novelle für nichtig

Berlin - Die Bundesregierung hat nach Auffassung des Bundesverbandes der Selbstentsorger bei bsvv.de der aktuellen der Verpackungsverordnung einen schwerwiegenden Verfahrensfehler begangen und die Beteiligungsrechte der betroffenen Unternehmen verletzt. „Der Grund: Sie hat die Durchführung einer notwendigen zweiten Anhörung der beteiligten Kreise unterlassen. Dieses Unterlassen verstößt gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das eine Beteiligung der betroffenen Wirtschaft normiert. Darum könne die Änderungsverordnung keinen Bestand haben“, so der Verband. Er bezieht sich auf eine rechtliche Stellungnahme des Trierer Umweltrechtler Professor Reinhard Hendler. Ausschlaggebend für diese Beurteilung seien zentrale Änderungen der Novelle, die das Bundesumweltministerium (BMU) kurz vor der Entscheidung des Bundeskabinetts – dem Vernehmen nach ohne Abstimmung mit anderen Ressorts – vorgenommen habe und die nicht Gegenstand einer Anhörung der beteiligten Kreise im März 2007 waren.



„Die betroffene Wirtschaft hatte im Novellierungsverfahren keine Gelegenheit, zu diesen zentralen Änderungen Stellung zu beziehen“, so die Interessenvertretung der Selbstentsorger. Das in Anhörungen zum Ausdruck kommende Kooperationsprinzip besitze für das Bundesverfassungsgericht vor allem bei der abfallrechtlichen Produktverantwortung eine tragende Bedeutung. Das BMU sei mit der Aussage in das Novellierungsverfahren getreten, die Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern klar voneinander trennen zu wollen. Dies sei der „Kern“ der Novelle. „Um den Entfaltungsraum der Selbstentsorgung zu gewährleisten, hat die März-Fassung der Novelle den Kreis der so genannten vergleichbaren Anfallstellen, für deren Entsorgung ausschließlich duale Systeme zuständig sein sollen, eingeengt und den Kreis der so genannten gewerblichen Anfallstellen erweitert“.

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Fassung änderte jedoch den „Kern“ der Novelle erneut ab, indem der Kreis der vergleichbaren Anfallstellen zu Gunsten dualer Systeme erheblich ausgedehnt worden sei. Das Tätigkeitsfeld der Selbstentsorgung würde dadurch bedeutungslos und entsprechende Geschäftsmodelle wären gefährdet. Der Verordnungsgeber würde die Selbstentsorgung auf kaltem Wege abschaffen. Kritik an der Neuordnung des Verpackungsrecycling kommt auch von der FDP-Bundestagsfraktion: Das Ganze sei überholt, unflexibel für den weiteren technischen Fortschritt, für die Menschen unnötig kostspielig und ökologisch widersinnig. „Die so genannten Fehlwurfanteile im System ‚Grüner Punkt’ in Ballungsgebieten mitunter bis zu 50 Prozent. Der Inhalt von ‚grauer Tonne’ und ‚gelbem Sack’ ist mancherorts also mehr oder weniger identisch. In der kommunalen Restmülltonne findet sich deshalb oft ein sehr hoher Anteil verwertbaren Materials, der dem Recycling im System ‚Grüner Punkt’ damit verloren geht. Dies ist nicht akzeptabel, insbesondere weil moderne Technik oftmals in der Lage ist, Hausmüll und Wertstoffe maschinell zu trennen“, heißt es in dem FDP-Antrag „Verpackungsverordnung sachgerecht novellieren – Weichen stellen für eine moderne Abfall- und Verpackungswirtschaft in Deutschland“. Die Mülltrennung über den Grünen Punkt erreiche für einen Milliardenaufwand gerade einmal 1,7 Prozent der Gesamtabfallmasse in Deutschland. Mit der geplanten Novelle werde der Wettbewerb zwischen den Systemen noch stärker eingeschränkt. „Für den Übergang zu einem durchgängig materialbezogenen und mengensteuernden Konzept gilt es, zunächst einen Systemwettbewerb unter fairen Bedingungen ins Leben zu rufen. Weder darf neuen Unternehmen der Zugang zu (Teil-)Märkten der Verpackungs- und Abfallwirtschaft verwehrt oder erschwert werden, noch darf durch eine undifferenzierte Zerschlagung bestehender Strukturen Kapital vernichtet werden“, so die FDP.

Wirtschaftsprofessor Carl-Christian von Weizsäcker bezeichnet die gegenwärtige Wettbewerbssituation bei der Verpackungsentsorgung als unbefriedigend. Ein Quasi-Monopol habe zu enormer Kostentreiberei zu Lasten der Verbraucher geführt. Mehr Wettbewerb und die Förderung umweltschonender Materialinnovationen seien das Gebot der Stunde. Novelle darf nicht zur Schutzveranstaltung für die teuerste Verpackungsentsorgung in Europa verkommen. Als erstmals 2001 Wettbewerber des Müllkonzerns Duales System Deutschland (DSD) auf den Markt kamen, hätten Wettbewerbsfeinde auch damals das Schreckgespenst Systemkollaps an die Wand gemalt, um die Marktbeherrschung des DSD zu zementieren.

medienbüro.sohn
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