(openPR) Energie-Abnehmerverband VEA enttäuscht über Einstellung des Missbrauchsverfahrens gegen RWE
Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) hat große Vorbehalte gegen die Einigung zwischen dem Bundeskartellamt und RWE wegen der missbräuchlichen Einpreisung von kostenlosen Emissionsrechten. Die Wettbewerbshüter hatten am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens durch einen Vergleich mit dem Stromkonzern bekannt gegeben. „Auch wenn das Kartellamt inzwischen ökonomische und juristische Vorbehalte gegen ihr ursprüngliches Vorgehen hat, wäre eine deutlicher ausgesprochene Kritik an der Marktmacht von RWE angebracht gewesen“, erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die Behörde habe „einen Rückzieher gemacht“ und die ungerechtfertigten Sondergewinne des Konzerns durch Überwälzung der Kosten für die CO2-Zertifikate mit keinem Wort missbilligt. Ähnlich werde es wohl im Verfahren gegen E.on laufen.
„Die Einigung hat trotz der angekündigten ‚Entschädigung’ für Industriekunden einen faden Beigeschmack“, so Panitz weiter. Die von RWE vorgeschlagenen Stromauktionen werden wahrscheinlich zu Preisen in Höhe des üblichen, ohnehin nicht wettbewerbsfähigen Großhandelsniveaus führen. Der VEA-Vorstand forderte das Kartellamt auf, sich nun auf ihre Eingriffsmöglichkeiten gegen Preismissbrauch zu besinnen. Das angekündigte Einschreiten gegen die überhöhten Strompreise und deren strukturellen Ursachen dürfte daher keine leere Worthülse sein. „Das Kartellamt muss nun Taten Folgen lassen“, sagte der Energie-Experte.
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