(openPR) Sinzig/Rhein, 27. September 2007 – WertermittlungsForum
Wer Wohnraum mietet, möchte nicht zu viel bezahlen. Umgekehrt wollen Vermieter eine Wohnung oder ein Haus nicht unter Wert zur Verfügung stellen. Ein Problemfeld für die Bewertung ist der Außenwohnbereich – verfügt ein Objekt über einen Balkon, eine Terrasse, eine Loggia oder einen Dachgarten ist in der Regel unstrittig, dass dies den Wohnwert erhöht und damit auch den Mietpreis steigert. In welcher Höhe genau ist aber offen. Anpassun¬gen werden deshalb oft frei aus dem Bauch heraus geschätzt.
Solche Unwägbarkeiten können mithilfe einer neuen Richtlinie für die Be¬wertung von Wohn- und Mietflächen künftig vermieden werden. Das WertermittlungsForum (kurz: WF), mit Sitz in Sinzig/Rhein, hat dazu die „WF-Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR)" erarbeitet.
Mehr Sicherheit in Sonderfällen
Das WF beschäftigt rund 60 Mitarbeiter und hat die „WF-Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR)" mit einem Expertenteam aus Vermessungsingenieuren, Architekten, Kaufleuten und Immobilien-Gutachtern entwickelt und umgesetzt. Die neue Richtlinie listet sämtliche Formen dessen auf, was Fachleute als Grundflächenbesonderheiten bezeichnen. Erfasst ist also das gesamte Spektrum baulicher Besonderheiten im Außen- und Innenwohnbereich.
Das WF-Regelwerk führt im Außenwohnbereich Wohnwertfaktoren für Terrassen, Dachgärten, Balkone, Loggien und ähnliche Bauelemente auf. Alle Bauformen werden einer präzisen Prüfung auf ihre Qualitätsmerkmale hin unterzogen. Berücksichtigt werden zum Beispiel die Größe und deren Zu¬schnitt, die Aussichtslage und die Frage, ob von Außen Einsicht genommen werden kann oder nicht. Abstriche dagegen gibt es bei nachweislicher Lärmbeeinträchtigung, wenn der Außenwohnbereich eingesehen werden kann oder die Größe so gering ist, dass Balkon oder Terrasse kaum noch nutzbar sind. Im ungünstigsten Fall sinkt der Wohnwertfaktor auf Null.
Im Innenwohnbereich ermittelt die WF-Richtlinie zum Beispiel für Durchgangsräume einen Wohnwertfaktor von im Mittel 0,7, es gibt also erkennbare Abstriche. Bei der Bewertung unüblicher Raumhöhen, Grundflächen unter Schrägen wird der Wohnwertfaktor 1,0 für das übliche Maß, also für Deckenhöhen zwischen 2,30 m und 2,70 m veranschlagt. Bei einer Raum¬höhe von ein bis zwei Metern werden Abschläge von 50 Prozent fällig.
Wohnwertbestimmung präzise und einfach
Die WF-Richtlinie ist für den Mieter und Vermieter direkt anwendbar: Tabellarische Übersichten und das durchgängig angewandte Skalieren über den Wohnwertfaktor sorgen für eine schnelle Orien¬tierung. Auf der Basis dieser Methodik steht ein Instrument zur Verfügung, mit dessen Hilfe präzise und nachprüfbar bestimmbar wird, was bislang weitgehend subjektiver Schätzung unterlag. Streit bei der Ermittlung des Mietpreises ist damit künftig auch bei kniffligen Fragen vermeidbar.
Die Richtlinie ist im Internet unter www.mietwertrichtlinie.de als Download kostenfrei erhältlich und liegt nun inklusive Kommentierung im Buchformat vor.
Das WertermittlungsForum präsentiert die WMR erstmalig am 8. Oktober auf der EXPO REAL 2007. Die Präsentation findet im Konferenzraum C 12 (Halle C1) statt und beginnt um 14:45 Uhr.






