openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lieferbedingungen und Lockvogelangebote im Internet

27.09.200713:33 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Lieferbedingungen und Lockvogelangebote im Internet

(openPR) Für ihre Kunden jagen die InternetAgenten von P4M mit Unterstützung der in-ternationalen Anwaltskanzlei Osborne Clarke Schwarze Schafe im Netz

München, im September 2007 - Nach Erfahrungswerten der P4M InternetAgenten halten sich rund 30 Prozent der Online-Händler nicht an die vereinbarten Lieferbedingungen – aus Unwissenheit, Desinteresse oder gar Absicht. Den Schaden haben Verbraucher und Zwischenhändler, die wochenlang auf ihre Bestellung warten, ebenso wie Unter-nehmen. Auch Lockvogelangebote machen das Internet-Shopping unsicher. Mit dieser Verkaufs-Masche wird dem Verbraucher fälschlicherweise suggeriert, er könne das gewünschte Markenprodukt günstig kaufen, obwohl es der Shop gar nicht im Sorti-ment hat. Am Ende dreht ihm der Händler jedoch eine andere Marke oder ein ganz an-deres Produkt an. P4M und Osborne Clarke haben reagiert und am 26. September 2007 die Veranstaltung „Lieferbedingungen & Lockangebote im Internet“ durchge-führt, um Verbraucher, Online-Händler und Unternehmen auf die Problematik auf-merksam zu machen.



Vier Wochen später, der bestellte und angezahlte Flachbildschirm ist noch immer nicht da. Geworben hatte der Online-Shop mit einer Lieferfrist von fünf Tagen. Trotzdem kündigt der Händler zwei Mal hintereinander Lieferverzögerungen an. Wochen vergehen, der Kunde fragt erneut nach und wird ein drittes Mal vertröstet*. Werden versprochene Lieferfristen wie in diesem Fall missachtet, ärgert sich der Endverbraucher. Zu Recht, denn die vom Händler angegebenen Lieferfristen sind verbindlich. Dennoch dokumentieren die InternetAgenten von P4M solche und ähnliche Verstöße fast täglich. „Wir empfehlen deshalb, Produkte nur auf geprüften Internetseiten zu kaufen. Um das Shoppen im Netz sicherer zu machen, vergeben viele Firmen Zertifikate an vertrauenswürdige Online-Händler. Auf der Internetseite des je-weiligen Unternehmens findet sich häufig eine Liste, die alle zertifizierten Shops ausweist“, so Wolfgang Greipl, einer der beiden Geschäftsführer bei P4M.

Darüber hinaus unterstützt P4M Unternehmen dabei, zuverlässige von unzuverlässigen On-line-Händlern im Internet zu unterscheiden. Denn verbummelte Lieferfristen beschädigen

das Image von Produkt und Marke des jeweiligen Unternehmens. Um Anbieter im Internet zu testen, kaufen Mitarbeiter von P4M für ihre Auftraggeber anonym regelmäßig ausgewählte Kunden-Produkte und fragen die Lieferfristen schriftlich nach. Bei Lockvogelangeboten do-kumentieren die InternetAgenten die Verkaufsmasche für das angebotene Alternativprodukt. Derartig klare Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind eher selten: „In 90 Prozent der Fälle stellen wir Probleme mit den Lieferfristen fest. Rund 30 Prozent der Online-Händler, die wir testen, halten ihre eigenen Angaben nicht immer ein“, weiß Hagen Tittes, Head of Ac-count Management bei P4M.

Von der sich anschließenden Zusammenarbeit zwischen P4M und der Anwaltskanzlei Os-borne Clarke profitiert auch das japanische High-Tech-Unternehmen Hitachi mit deutschem Hauptsitz in Düsseldorf: An die 70 Online-Shops prüft P4M allein für Hitachi. „Auf diesem Weg schützen wir nicht nur den autorisierten Fachhandel, sondern auch unsere Kunden vor unseriösen Internetanbietern. Wir setzen uns aktiv mit P4M dafür ein, dass Lieferfristen pünktlich eingehalten werden und gehen gegen Lockvogelangebote vor“, so Ralf Wietek, Sales Manager bei Hitachi Deutschland und Österreich. Im laufenden Jahr gab es lediglich zehn Verstöße, bei denen Lieferfristen missachtet oder Hitachi-Produkte als Lockvogelange-bote benutzt wurden. „Der Schaden lässt sich für Hitachi nicht immer leicht beziffern. Pro Fall gehen wir allerdings von einem Streitwert von 5.000 Euro bis hin zu 50.000 Euro aus“, erläu-tert Dr. Tim Reinhard, Rechtsanwalt bei Osborne Clarke, „über 80 Prozent dieser Fälle kön-nen wir mit Hilfe der Recherche- und Dokumentationsleistung von P4M erfolgreich beenden.“ Oftmals stehen am Ende die Einigung mit dem Online-Händler und die Einhaltung der Liefer-fristen in der Zukunft.

* Angaben beruhen auf einem von P4M dokumentierten Fall.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 160902
 2301

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Lieferbedingungen und Lockvogelangebote im Internet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von P4M – Die InternetAgenten

Bild: Rechnungen statt Millionen-GewinneBild: Rechnungen statt Millionen-Gewinne
Rechnungen statt Millionen-Gewinne
P4M ernennt den Betreiber der Seite millionenquiz.de zum „Schwarzen Schaf“ des Monats Dezember München, 07. Januar 2008 - Wer hofft, mit dem Ratespiel auf der Internetseite millionenquiz.de reich zu werden, wird schnell enttäuscht. Denn statt hoher Gewinne flattern den Betroffenen teure Rechnungen ins Haus. Dies veranlasste die P4M InternetAgenten, die Betreiberfirma ad2internet GmbH im Dezember 2007 mit dem Negativ-Preis „Das Schwarzen Schaf“ auszuzeichnen. Im Dezember letzten Jahres erhielten die InternetAgenten von P4M zahlreiche Meldung…
Bild: Geld kassiert, Ware nicht geliefert - P4M ernennt das "Schwarze Schaf" des Monats AugustBild: Geld kassiert, Ware nicht geliefert - P4M ernennt das "Schwarze Schaf" des Monats August
Geld kassiert, Ware nicht geliefert - P4M ernennt das "Schwarze Schaf" des Monats August
München, 30. August 2007 - Den Kunden vorab zur Kasse zu bitten, die bezahlte Ware nicht oder nicht fristgerecht zu liefern, ist eine dreiste und häufig auftretende Betrugsmasche im Internet. Das im Voraus bezahlte Geld sieht der Kunde meist nie wieder. Da sich eben solche Betrugsmeldungen über die Online-Shops bilderjoker.de und imagejoker.de verdächtig häufen, verleihen ihnen die InternetAgenten von P4M den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ im Monat August. Mit tollen Preisen für die Fotoentwicklung und Super-Schnäppchen für technische P…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Udo Klein-Bölting: "Kartellamt versteht Markenartikel nicht."Bild: Udo Klein-Bölting: "Kartellamt versteht Markenartikel nicht."
Udo Klein-Bölting: "Kartellamt versteht Markenartikel nicht."
… Unsinnigkeit von Preisabsprachen. Markenartikler hätten allenfalls ein Interesse daran, dass ihre Produkte nicht für die auch vom Kartellamt immer wieder sanktionierten Lockvogelangebote missbraucht würden. In diesem Zusammenhang verwies Klein-Bölting auf die letzte Studie seines Unternehmens zur Stärke von Handelsmarken. Sie habe deutlich gezeigt, dass …
Bild: Vorsicht vor scheinbaren Reiseschnäppchen im InternetBild: Vorsicht vor scheinbaren Reiseschnäppchen im Internet
Vorsicht vor scheinbaren Reiseschnäppchen im Internet
… kann es passieren, dass man eine Unterkunft, wie zum Beispiel eine Ferienwohnung, bucht, die gar nicht existiert oder im gebuchten Zeitraum nicht verfügbar ist.Lockvogelangebote und Reisegutscheine Äußerst dreist sind Reise-Angebote, die als besonders günstige Schnäppchen getarnt sind und die sich erst auf den zweiten oder dritten Blick als Kostenfalle …
Bild: Die Zeit ist günstig wie noch nieBild: Die Zeit ist günstig wie noch nie
Die Zeit ist günstig wie noch nie
… "Ladenhütern". Es tobt ein gnadenloser Kampf um die Neuaufteilung des Teilzahlungsmarktes. Ausländische Banken bieten Dumpingzinsen. Großbanken und Landesbanken drängen in diesen Markt. Überall Lockvogelangebote mit Superzinsen. Doch Zins ist nicht gleich Zins! Kreditscoring und Rating sowie Risk Pricing in der Bank lassen den Superzins ganz schnell …
Schlüsseldienst für den Ostalbkreis
Schlüsseldienst für den Ostalbkreis
… neues Schloss oder einen neuen Schließzylinder. Vielen angeblich seriösen und erfahrenen Schlüsseldiensten fallen immer wieder Menschen zum Opfer und glauben auch immer noch an günstige Lockvogelangebote. Für alle die einmal in die Situation kommen sollten vor ihrer Wohnungs oder Haustür zu stehen heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Nicht sofort den …
Bild: Die Neuerungen der INCOTERMS 2010Bild: Die Neuerungen der INCOTERMS 2010
Die Neuerungen der INCOTERMS 2010
… bzw. neue Lieferklauseln, striktere Fassung der Anwendbarkeit und der Auslegungsregeln. Für im Export und Import tätige Unternehmen ist es wichtig, die Lieferbedingungen unter den Aspekten der Transportorganisation, der Kosten- und Gefahrentragung, der Versicherung des Transports, der Kaufpreiskalkulation und der Zahlungsvereinbarung sowie unter Umsatzsteuergesichtspunkten …
Sparheld zeichnet sechs Online-Blumenversender aus
Sparheld zeichnet sechs Online-Blumenversender aus
… gute Gesamtergebnis nicht schmälern. Wichtige Testkriterien waren die Optik, der Duft und der Zustand der Schnittblumen. Außerdem wurden die Lieferbedingungen, die Verpackung, der Kundensupport, die Verfügbarkeit von Gutscheinen und der Aufbau der Webseite geprüft. Studie: Blumen-Lieferservices (09/2016): https://www.sparheld.de/studien/blumenversender
Bild: INCOTERMS 2010 - Seminar mit DurchführungsgarantieBild: INCOTERMS 2010 - Seminar mit Durchführungsgarantie
INCOTERMS 2010 - Seminar mit Durchführungsgarantie
Für das Seminar INCOTERMS 2010 – Die revidierten Lieferbedingungen für das Auslandsgeschäft gibt es auf Grund der Teilnehmerzahlen eine Durchführungsgarantie. Dies zeigt, dass weiterhin Traininingsbedarf zur Neufassung der INCOTERMS besteht. Zum 1.1.2011 ist die Neufassung der INCOTERMS in Kraft getreten- veränderte bzw. neue Lieferklauseln, striktere …
Bild: Zypern baut auf Deutschland mit Kontaktlinsen PreisvergleichBild: Zypern baut auf Deutschland mit Kontaktlinsen Preisvergleich
Zypern baut auf Deutschland mit Kontaktlinsen Preisvergleich
… möchte das Portal mit viel Erfahrung sich daran machen Deutschland zu erobern. Preisvergleiche dienen alle einem ähnlichen Muster, sie sammeln Informationen, tragen Besonderheiten und Lieferbedingungen zusammen und stellen sie online kostenlos zur Verfügung, auf dass sich ein Jeder aus dem Wissensschatz bedienen kann. Finanziert wird dies meist über …
Shopping-Portal www.Shop-Netz.de - Für den Online-Einkauf zu Weihnachten
Shopping-Portal www.Shop-Netz.de - Für den Online-Einkauf zu Weihnachten
… nur Einkaufsmöglichkeiten aufgezeigt werden, bei denen der Portal-Betreiber eine Provision vom Online-Shop über ein sog. Partnerprogramm oder eine portalinterne Gebühr erhält.Lieferbedingungen, Bestellsicherheit, Geschenkservice, Liefergebiet und nicht zuletzt Zahlungsarten - Sämtliche Kriterien, die ein Shop erfüllen soll, können über die sogenannte …
Neue CPL-Holzdekore für Türen im Porta-System Onlineshop
Neue CPL-Holzdekore für Türen im Porta-System Onlineshop
… oder Fachgeschäfte rund um die Uhr Haustüren, Vordächer, Nebeneingangstüren, Innentüren, Glastüren, Schiebetüren, oder Funktionstüren für Brand-, Schall- und Wärmeschutz sowie Zargen und Montagematerial bestellen. Porta System liefert seine Produkte innerhalb von drei Tagen zu besonders günstigen Lieferbedingungen innerhalb von ganz Deutschland aus.
Sie lesen gerade: Lieferbedingungen und Lockvogelangebote im Internet