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Dubai-1000-Hotel-Fonds am Ende?

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(openPR) Am grauen Kapitalmarkt zeichnet sich ein neues Desaster ab. Offenbar steckt der Dubai-1000-Hotel-Fonds in massiven Schwierigkeiten. Wie Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg mitteilt, hat er bereits im Herbst 2005 vor der Kapitalanlage gewarnt: „Ich habe mir zusammen mit interessierten Anlegern das geplante Projekt in Dubai angesehen. Die Prognosen waren völlig unrealistisch.“



Initiator des geschlossenen Immobilienfonds ist der Diplom-Finanzwirt Georg Recker aus dem westfälischen Hamm. Das Fondsvolumen umfasst rund 142 Millionen Euro, wie viel tatsächlich eingezahlt wurden, ist offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000,- Euro. Recker hatte eine Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert. „Viel zu optimistisch“, meint Gieschen.

Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits in diesem Juli bezugsfertig sein. Laut Zeitungsberichten soll das Projekt nicht einmal über das Ausschachten der Baugrube hinausgekommen, die Baustelle gegenwärtig bis auf ein paar Container ziemlich verwaist sein.

Rechtsanwalt Gieschen will noch im Oktober selbst nach Dubai fliegen, um die aktuelle Situation zu sondieren: „Obwohl keine konkreten Zahlen vorliegen, kann man realistisch davon ausgehen, dass etwa die Hälfte der Zielsumme in den Fonds gezahlt worden ist.“ Recker hatte sich, als ehemaliger Finanzbeamter, auf Akquisitionsveranstaltungen und in Interviews stets als profunder Kenner des internationalen Steuerrechts ausgegeben.

Außerdem suggerierte er potentiellen Anlegern zusätzliche Sicherheit, weil sie nicht wie bei anderen Dubai-Fonds, in einen so genannten Blindpool, sondern in „ein klar definiertes Projekt“ investieren würden.

Der K.O. zeichnet sich schon ziemlich rasch ab“, meint Gieschen, „als im Sommer 2006 das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht verlängert wurde.“ Damals blieb Steuerexperte Recker noch gelassen und fabulierte, es werde „eventuell einige Änderungen im Bereich gewerblichen Einkünfte zur Vereinfachung von internationalen Strukturen geben“. Inzwischen ist das Doppelsteuerabkommen bis Ende 2008 verlängert. Allerdings gilt als sicher, dass der Bundesfinanzminister die Steuerpflicht für deutsche Investoren in Dubai durchsetzen will.

Die Anleger des Dubai-1000-Hotel-Fonds sind bis 2017 gebunden. Ob es für sie jemals eine Rendite gibt, ist nach Gieschens Ansicht höchst zweifelhaft, zumal nicht absehbar sei, ob der Mega-Komplex überhaupt vollendet wird. Experten schätzen, dass selbst wenn von jetzt an mit Hochdruck gearbeitet würde, sei die Immobilie nicht vor Anfang 2010 fertig. Außerdem kämpft die Hotellerie des Emirats bereits heute mit erheblichen Überkapazitäten. KWAG – Rechtsanwalt Gieschen: „Die prognostizierte Auslastung von 70 Prozent wird wahrscheinlich nie erreicht.“ Gegenwärtig sollen in Dubai mehrere Hundert weitere Hotels im Bau sein.

Laut Gieschen haben insbesondere vermögende Freiberufler und Ärzte in den Recker-Fonds investiert. Er ist der größte von sechs ähnlichen Dubai-Fonds, die alle im Jahr 2005 aufgelegt worden sind. Alle hatten den Anlegern suggeriert, sie könnten mit satten Gewinnen am sagenhaften Boom des Wüstenstaates teilhaben. Gieschen: „Ein Märchen aus 1001 Nacht.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai-1000-Hotel-Fonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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