(openPR) Bundesregierung beschließt Novelle der Verpackungsverordnung
- Signal für glaubwürdige Entsorgungslösungen
- Wirtschaft erwartet Preissenkung bei Recycling
Zu der Verabschiedung der Novelle der Verpackungsverordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU), Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Delfmann: „Für Industrie, Handel und Verbraucher ist es eine gute Nachricht, dass die Schlupflöcher der Verpackungsverordnung endlich gestopft und faire Wettbewerbsbedingungen für die verpflichteten Unternehmen herstellt werden. Nach der Novelle soll jeder, der die haushaltsnahe Sammlung mit seinen Verpackungen in Anspruch nimmt, dafür einen angemessenen Beitrag zahlen. Damit wird die Erosion der bestehenden Sammelsysteme aufgehalten und die rechtstreuen Marktteilnehmer und ihre Kunden können sich auf eine Senkung der Recyclingkosten pro Verpackung freuen. Zwar ist zu bedauern, dass die Vorbereitung der Novelle unmäßig lange dauerte und die Regelung teilweise verwässert und bürokratisiert wurde. Im Ergebnis zählt aber, dass der Markt sich jetzt darauf einstellen kann, dass die Reform der Verpackungsverordnung kommt und glaubwürdige Entsorgungslösungen eine Zukunft haben.“
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU), Katrin Fricke,
Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688.
Die AGVU tritt für das gemeinsame Interesse ihrer Mitglieder aus dem Einzelhandel, der Konsumgüterindustrie, der Verpackungsindustrie und der Recyclingwirtschaft im Bereich Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft ein. Sie hat sich in der Rechtsform eines für die Interessenwahrung behördlich anerkannten Berufsverbandes formiert, der auf funktional leistungsfähige, wirtschaftliche und umweltverträgliche Verpackungen und Verpackungssysteme spezialisiert ist.
Mit der AGVU ist in Rechtsform und Organisation erstmals in Deutschland ein Verband geschaffen worden, der die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette des Produktes Verpackung - vom Rohmaterial über sämtliche Veredelungs- und Vertriebsstufen bis zum Recycling - zusammenfasst. Ihr Auftrag und ihre Aufgabe entspricht der Rechtslage, die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geschaffen ist.



