(openPR) Der „Wunsch“ der Pflege wurde "erhört" – ja die Light–Medizin kommt, zumindest ist dafür die Möglichkeit in sog. Modellprojekten geschaffen worden.
In einer ersten Stellungnahme, die sich zugleich als Problemorientierung versteht, soll der Referenten-Entwurf (Stand: 10.09.07) eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) – einer vorläufigen Wertung unterzogen werden.
In erster Linie soll es darum gehen, den Beitrag und die Lösungsvorschläge des PfWG zu den medizinisch arbeitsteiligen Prozessen zwischen der Ärzteschaft und den Pflegenden vor dem Hintergrund der Emanzipationsbestrebungen der Pflegeberufe und ihrer Verbände zu untersuchen. Ein solches gilt insbesondere mit Blick auf die stationären Alteneinrichtungen.
Um es gleich vorweg zu nehmen: die Pflegeverbände haben mit ihrer ständigen Präsenz insbesondere bei den politisch Verantwortlichen offensichtlich ihr Ziel nicht verfehlt. Ihr beharrliches Engagement, ihre berufspolitischen Interessen insbesondere in das Ohr der politisch Verantwortlichen zu flüstern, ist erkennbar von Erfolg gekrönt. Dies gilt ohne Frage für die Zunft der Krankenpflege und es bleibt zu fragen, welchen Beitrag in diesem Zusammenhang stehend für die Altenpflege geleistet wurde.
Mehr dazu finden Sie in einer ersten Stellungnahme (pdf.) unter >>> http://www.iqb-info.de/Stellungnahme%20zum%20Referenten_Entwurf_PfWG.pdf













